Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Social Matching Auftragsverarbeitungsvertrag
Zusätzlich finden Sie diese hier nacheinander aufgeführt:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer/ Kandidaten (zur Nutzung der Plattform Social Matching)
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Registrierung und Vertragsschluss
3. Dienste von Social Matching und Bewerbungsverfahren
4. Nutzungsrechte an der Plattform
5. Verantwortung und Pflichten des Kandidaten
6. Vertragsdauer, Kündigung
7. Vergütung
8. Gewährleistung
9. Haftung
10. Datenschutz
11 Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Social Matching Plattformen GmbH, mit Sitz in der Obergrombacher Straße 13 in 76646 Bruchsal, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 747918 und vertreten durch die Geschäftsführung Herr Mario Müller (nachstehend „Social Matching“ genannt), ist Betreiber der Social Matching Online - Plattform (nachstehend „Plattform“ genannt), auf der Unternehmen (vorrangig Leistungserbringer/ Arbeitgeber im Sozial-/Gesundheitswesen, sowie branchenzugehörige Bildungseinrichtungen und weitere Branchendienstleistungserbringer; nachstehend „Kunden“ genannt) mit Tätigkeitssuchenden im Sozialwesen (u. a. im Bereich Job, Ausbildung, Studium und Ehrenamt; nachstehend „Kandidaten“ genannt) in Kontakt kommen können. Kandidaten können hierzu ihre zugehörigen Einrichtungen und Stellenanzeigen veröffentlichen und relevante Daten eintragen, damit sich Kandidaten bewerben können bzw. auf weitere Dienstleistungsangebote aufmerksam werden.
1.2 Das Angebot von Social Matching richtet sich ausschließlich an natürliche, volljährige Kandidaten in ihrer Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB; eine Nutzung der Plattform zu Erwerbs- oder sonstigen gewerblichen Zwecken durch Kandidaten wie insbesondere das Anwerben von anderen Kandidaten (z.B. durch Drittrecruiter, Headhunter o. ä.) ist nicht gestattet. Minderjährige und andere nicht oder nur beschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer / Kandidaten ("Kandidaten-AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kandidaten und Social Matching im Hinblick auf die Nutzung der Plattform sowie der von Social Matching in diesem Zusammenhang angebotenen Dienste.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen Kandidaten-AGB abweichende Bedingungen des Kandidaten finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Social Matching in Kenntnis solcher Bedingungen die Nutzung der Plattform und der Leistungen durch den Kandidaten vorbehaltlos ermöglicht.
2. Registrierung und Vertragsschluss
2.1 Die Basis-Funktionen der Plattform können ohne Registrierung genutzt werden. Bestimmte Funktionen, wie z.B. die aktive Bewerbung eines Kandidaten oder die Möglichkeit, Suchverläufe, Präferenzen oder Dateneingaben (inkl. Dateianhänge) zu speichern, setzen jedoch eine Registrierung durch Eröffnung eines Mitgliedskontos (nachfolgend auch „Account“) voraus. Im Falle der aktiven Nutzung ist die Akzeptanz dieser Kandidaten-AGB verpflichtend. Mit der Annahme der Kandidaten-AGB bestätigt der Kandidat, diese gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese als elementaren Vertragsbestandteil. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
2.2 Social Matching ist berechtigt, die Kandidaten-AGB und sonstige Vertragsinhalte jederzeit zu ändern, solange durch eine solche Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird. Neufassungen der Kandidaten-AGB werden dem Kandidaten per E-Mail oder mittels Pop-Up Benachrichtigung auf der Plattform unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kandidat der Neufassung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kandidat bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kandidat der Neufassung der Kandidaten-AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von Social Matching aber mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich gekündigt werden.
3. Dienste von Social Matching und Bewerbungsverfahren
3.1 Social Matching stellt die Plattform sowie die angebotenen Dienste den Kandidaten während der Vertragslaufzeit im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen über das Internet zur Verfügung mit dem Zweck, dass Kandidaten sich bei Kunden bewerben können bzw. auf weitere Dienstleistungsangebote (durch Branchendienstleistungserbinger oder Bildungsinstitutionen) aufmerksam werden. Die Mission von Social Matching ist es dabei, die verschiedenen Rahmenbedingungen transparenter und vergleichbarer zu machen und den Bewerbungsprozess für Kandidaten zu vereinfachen. Die Möglichkeit von Push-/ und E-Mail-Benachrichtigungen für Kandidaten vereinfacht dabei den aktiven Suchprozess. Der Funktionsumfang der Plattform ergibt sich darüber hinaus aus der entsprechenden Beschreibung auf der Website von Social Matching. Updates der Plattform werden allen Kandidaten während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt; Updates können auch neue oder geänderte Funktionen beinhalten, ohne dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang hierdurch wesentlich eingeschränkt werden darf.
3.2 Für die Kontaktanbahnung zwischen Kunden und Kandidaten gilt Folgendes: Die interessierten Kandidaten bewerben sich direkt beim Kunden. Die vom Kandidaten freigegebenen persönlichen Daten werden dem Kunden zugänglich und er kann diese nutzen, um in Kontakt und in ein Bewerbungsverfahren einzutreten. Es bleibt dem Kunden freigestellt, ob er die Kontaktdaten für eigene interne Kommunikationswege nutzt oder ob er den Kontakt mit dem Kandidaten innerhalb der Plattform führt. Mit erfolgter Kontaktübermittlung von dem Kandidaten zum Kunden ist letztgenannter verantwortlich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Social Matching stellt dabei die Plattform mit zugehörigen Werbemaßnahmen zur Verfügung, wirkt auf Vermittlungserfolg hin, kann jedoch diesen nicht garantieren und schuldet keinen Vermittlungserfolg.
3.3 Der Kandidat entscheidet grundsätzlich selbst, welche Daten er an den Kunden weitergibt und welche nachfolgenden Kommunikationswege er mit diesem für den Bewerbungsprozess aufnimmt. Social Matching stellt mit der Plattform auch eine Chatfunktion mit Kunden zur Verfügung, die freiwillig genutzt werden kann, bspw. auch um Unterlagen nachzureichen oder auch eine Dreieckskommunikation mit Kunden als potenzielle Arbeitgeber, aber auch Bildungseinrichtungen (z. B. für Ausbildung, Studium) herzustellen. Kandidaten können das eigene Profil zur Speicherung persönlicher Dateneingaben, Suchpräferenzen oder auch Dateianhänge in einer Dateiablage nutzen.
3.4 Die vom Kandidaten zum Zweck der Nutzung der „Direkt-Bewerben“-Funktion bzw. der Tätigkeitssuche zur Verfügung gestellten Informationen über seine Person gibt Social Matching nur an einen oder mehrere Kunden weiter, wenn der Kandidat dieser Weitergabe vorher, ausdrücklich (durch aktives Anklicken des vorgesehenen Abfragefeldes in der Plattform) und im konkreten Bewerbungsfall zugestimmt hat. Der Kandidat entscheidet dabei auch, ob nur für dieses Bewerbungsverfahren seine Daten weitergegeben werden dürfen oder optional auch, ob der Kunde diese Daten bis zu 6 Monaten in einem Kandidatenpool intern speichern, verarbeiten und für die erneute Kontaktaufnahme nutzen darf. Die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gehen mit der Auswahl der entsprechenden Zustimmungsfelder an den Kunden über, indem der Kandidat nachfolgend auf den Button „Bewerben“ klickt.
3.5 Social Matching bietet selbst keine Leistungen der direkten Betreuung o. ä. im Sozial-/Gesundheitswesen an. Die Kandidaten sind weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen von Social Matching. Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande. Social Matching ist kein Stellvertreter o. ä. des Kandidaten bzw. des Kunden. Der Kandidat unterliegt bei der Durchführung der vermittelten Dienstverträge auch keinen Weisungen von Social Matching. Jeder Kandidat ist selbstständig und handelt auf eigene Verantwortung.
3.6 Social Matching ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Dienste ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen, wobei Social Matching gegenüber dem Kandidaten stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Insbesondere wird Social Matching einen Subunternehmer mit dem Hosting der Plattform beauftragen.
3.7 Social Matching gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von Social Matching beauftragten Rechenzentrums) von 97 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit („Ausfallzeit“) ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Social Matching liegen, dem Kandidaten nicht zur Verfügung steht. Eine Ausfallzeit ist insbesondere dann nicht anzunehmen, soweit diese auf den folgenden Umständen beruht:
Fehlbedienung oder vertragswidrige Nutzung des Kandidaten;
geplante und angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. zum Aufspielen von Updates);
technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Social Matching (z.B. bei der Datenübertragung außerhalb des Rechenzentrums und des Datennetzes von Social Matching);
unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Ausfälle auf Seiten des Rechenzentrums / Hosting Providers;
Viren- oder Hackerangriffe, wenn und soweit Social Matching dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen hat;
höhere Gewalt.
Social Matching wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (z.B. abends oder am Wochenende) durchführen und dem Kandidaten diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 72 Stunden ankündigen; in Eilfällen (z.B. Einspielen eines wichtigen Sicherheitspatches) darf diese Frist unterschritten werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 12 Stunden im Monat nicht überschreiten.
3.8 Social Matching kann den Zugang zur Plattform für einzelne oder alle Kandidaten zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Datenintegrität oder die Vermeidung schwerwiegender Störungen oder drohender Datenverluste dies erfordern. Social Matching wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen der Kandidaten angemessen Rücksicht nehmen, die Kandidaten über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
3.9 Social Matching bietet den Kandidaten verschiedene Supportmaßnahmen an (u. a. telefonische Kontaktaufnahme, sowie die Nutzung eines Kontaktformulars), damit die Plattform bestmöglich genutzt werden kann.
3.10 Social Matching passt den Funktionsumfang der Plattform regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Weiterentwicklung und geänderte Marktbedürfnisse an, um die vereinbarten Einsatzzwecke bestmöglich zu erfüllen. Dies kann Änderungen von Funktionalitäten und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Solche Änderungen erfolgen nur, sofern sie für den Kandidaten zumutbar sind und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird. Social Matching wird den Kandidaten über wesentliche Änderungen vorab über die Plattform informieren.
4. Nutzungsrechte an der Plattform
4.1 Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform und der zugrunde liegenden Software verbleiben im Verhältnis zum Kandidaten ausschließlich bei Social Matching bzw. dessen Lizenzgebern.
4.2 Social Matching räumt dem Kandidaten für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die von Social Matching zur Erbringung ihrer Dienste bereitgestellte Plattform für seine eigenen persönlichen Zwecke zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der Social Matching-Website. Alle darüberhinausgehenden Rechte an der Plattform verbleiben bei Social Matching.
5. Verantwortung und Pflichten des Kandidaten
5.1 Der Kandidat hat, falls er dies nutzt, im Zuge seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Angaben, die der Kandidat bei seiner Registrierung gemacht hat, nachträglich ändern sollten, ist der Kandidat verpflichtet, diese Angaben innerhalb seines Accounts unverzüglich selbst zu korrigieren oder Social Matching rechtzeitig über Änderungen mindestens in Textform (E-Mail) zu informieren. Der Kandidat hat seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) zu verwahren.
5.2 Social Matching prüft die Identität der Kunden nach bestem Wissen und Gewissen in Form einer Verifizierung mithilfe der Bestätigung der E-Mailadresse und in Folge durch einen persönlichen Verifizierungsprozess (Telefonat, Videokonferenz, nachrangiger Vertragsabschluss). Social Matching bemüht sich dabei, Kunden im Sinne von Recruiting-Drittanbietern keinen Zugang zur Plattform zu gewähren, kann dies aber nicht ganz ausschließen. Die Überprüfung der Eignung des Kunden für die vom Kandidaten verfolgten Zwecke obliegt dem Kandidaten.
5.3 Damit die Plattform bereitgestellt sowie die Dienste abgerufen werden können, muss der Kandidat permanent mit dem Internet verbunden sein. Ein Breitband-Internetzugang ist erforderlich. Der Kandidat hat zudem sicherzustellen, dass auf seinen IT-Systemen und seinen Endgeräten handelsübliche und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und dass diese und die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Er verpflichtet sich, auch im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner IT-Systeme und Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Im Falle von Störungen im Rahmen der Nutzung der Dienste von Social Matching wird der Kandidat Social Matching von diesen Störungen unverzüglich über das bereitgestellte Kontaktformular in Kenntnis setzen.
5.4 Der Kandidat ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze, insbesondere zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte über die Plattform zu verbreiten. Der Kandidat gewährleistet insoweit insbesondere:
dass er keine unangemessenen, beleidigenden, rassistischen, aufhetzenden, sexistischen, pornografischen, falschen, irreführenden, fehlerhaften, rechtsverletzenden, diffamierenden oder verleumderischen Inhalte veröffentlicht;
dass er nicht unaufgefordert oder unbefugt Anzeigen, Werbung oder Spam-Nachrichten im Rahmen der Plattform oder außerhalb der Plattform an andere Nutzer der Plattform übermittelt;
dass er die Plattform im Übrigen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet.
5.5 Der Kandidat verpflichtet sich, jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.
5.6 Bei einem Verstoß des Kandidaten gegen gesetzliche Vorschriften oder die Regelungen dieser Kandidaten-AGB sowie bei dem begründeten Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist Social Matching berechtigt, den Zugang des Kandidaten zur Plattform vorübergehend zu sperren. Bei einer solchen Entscheidung wird Social Matching die berechtigten Interessen des Kandidaten angemessen berücksichtigen. Social Matching wird den Kandidaten über die Sperre möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit dies rechtlich zulässig ist, per E-Mail unterrichten. Weitergehende Rechte von Social Matching, z.B. zur Kündigung, bleiben hiervon unberührt.
6. Vertragsdauer, Kündigung
6.1 Die Laufzeit des zwischen Social Matching und dem Kandidaten geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Plattform ist unbestimmt. Sie endet in jedem Fall dadurch, dass der Kandidat die Löschung aller von ihm übermittelten Daten oder seines angelegten Accounts verlangt (schriftlich per E-Mail oder Brief). Sie endet im Übrigen durch Kündigung seitens Social Matching oder des Kandidaten.
6.2 Die Kündigung ist ohne Frist und Angaben von Gründen von beiden Parteien jederzeit möglich und hat die Löschung der personenbezogenen Daten sowie ggfs. des Accounts des Kandidaten zur Folge.
6.3 Jede Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erklärt werden bzw. vom Kandidaten an Social Matching an info@socialmatching.de.
7. Vergütung
Die Nutzung der Plattform sowie der damit im Zusammenhang angebotenen Leistungen sind kostenfrei.
8. Gewährleistung
8.1 Social Matching übernimmt während der Laufzeit des Vertrages die Gewähr dafür, dass die angebotene Plattform sowie die Leistungen der Beschreibung entsprechen und ohne Verletzung der Schutzrechte Dritter vom Kandidaten vertragsgemäß genutzt werden können.
8.2 Sollte ein (Sach- oder Rechts-)Mangel auftreten, wird der Kandidat Social Matching hierüber unterrichten. Mängel werden von Social Matching während der Laufzeit des Vertrages innerhalb angemessener Frist (z.B. im Rahmen des nächsten Updates) behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kandidaten einen wichtigen Grund dar, so ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kandidaten bleiben unberührt.
8.3 Keinen Mangel stellen insbesondere solche Beeinträchtigungen dar, die aus der Systemumgebung des Kandidaten, unsachgemäßer Verwendung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kandidaten (vgl. Ziffer 5) stammenden Umständen resultieren.
9. Haftung
9.1 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Verantwortungsbereichs von Social Matching, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen oder das Scheitern der Plattformnutzung aufgrund unzureichender Internetverbindung des Kandidaten, hat Social Matching nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kandidat diesbezüglich auch keinen Schadensersatz verlangen.
9.2 Social Matching haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Dienstvertrages und der damit im Zusammenhang stehenden Dienste durch den Kunden sowie den Dienste der vermittelten Kandidaten. Social Matching ist dabei nicht Partei des Vertrages zwischen Kunden und Kandidat. Der Kandidat ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Social Matching. Eine Haftung von Social Matching für Ansprüche des Kandidaten aus seiner Tätigkeit und für Ansprüche des Kandidaten gegenüber dem Kunden ist daher ausgeschlossen.
9.3 Für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an mietweise überlassenen Dienste haftet Social Matching abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn Social Matching solche Mängel zu vertreten hat.
9.4 Da Social Matching Dienste erbringt, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haftet Social Matching nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
9.5 Bei einem verschuldeten Verlust von Daten oder Inhalten haftet Social Matching darüber hinaus nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer elektronischer Datensicherung durch den Kandidaten entstanden wäre, es sei denn Social Matching hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.6 Für die vom Kandidaten auf der Webseite von Social Matching verwendeten Texte, Abbildungen, Videos, grafischen Darstellungen, Icons, Strichcodes, Dateianhänge, etc., übernimmt Social Matching keine Verantwortung. Der Kandidat trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte oder gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften verletzt werden.
9.7 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Plattform ist in einer separaten Datenschutzerklärung beschrieben, die der Kandidat in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit auf der Internetseite von Social Matching abrufen kann.
10.2 Die Weitergabe personenbezogener Kandidatendaten an die Kunden erfolgt nur im Rahmen der erteilten Einwilligung(en) und unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Zwecke. Ein Weiterverkauf an Dritte findet nicht statt.
10.3 Social Matching ist darüber hinaus im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, den Kandidaten zu kontaktieren (E-Mail, Messenger, Push-Nachrichten), um beispielsweise die E-Mail-Adresse zu verifizieren und auf Benachrichtigungen, sowie eventuell passende Stellenangebote aufmerksam zu machen. Eine weitergehende Verwendung der Daten des Kandidaten, z.B., um nach Feedback und Verbesserungsvorschlägen zu fragen, erfolgt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hierzu.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kandidaten-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Parteien, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.
11.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung, sowie Erfüllungsort, ist – soweit gesetzlich zulässig – Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insb. des Staates, in dem der Kandidat als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Social Matching ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
Stand: 15.08.2023
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen/ Kunden (zur Nutzung der Plattform Social Matching)
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Registrierung und Vertragsschluss
3. Dienste von Social Matching
4. Nutzungsrechte an der Plattform
5. Verantwortung und Pflichten des Kunden
6. Vertragsdauer, Kündigung
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8. Gewährleistung
9. Haftung
10. Datenschutz
11. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Social Matching Plattformen GmbH, mit Sitz in der Obergrombacher Straße 13 in 76646 Bruchsal, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 747918 und vertreten durch die Geschäftsführung Herr Mario Müller (nachstehend „Social Matching“ genannt), ist Betreiber der Social Matching Online - Plattform (nachstehend „Plattform“ genannt), auf der Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (vorrangig Leistungserbringer/ Arbeitgeber im Sozial-/Gesundheitswesen, sowie branchenzugehörige Bildungseinrichtungen und weitere Branchendienstleistungserbringer; nachstehend „Kunden“ genannt) mit Tätigkeitssuchenden im Sozialwesen (u. a. im Bereich Job, Ausbildung, Studium und Ehrenamt; nachstehend „Kandidaten“ genannt) in Kontakt kommen können. Kunden können hierzu ihre zugehörigen Einrichtungen und Stellenanzeigen veröffentlichen und relevante Daten eintragen, damit sich Kandidaten bewerben können bzw. auf weitere Dienstleistungsangebote aufmerksam werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen / Kunden ("Kunden-AGB") regeln ergänzend und nachrangig zu dem jeweiligen individuellen Kundenvertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Social Matching im Hinblick auf die Nutzung der Plattform sowie der von Social Matching in diesem Zusammenhang angebotenen Dienste.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen Kunden-AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Social Matching in Kenntnis solcher Bedingungen die Nutzung der Plattform und der Leistungen durch den Kunden vorbehaltlos ermöglicht.
2. Registrierung und Vertragsschluss
2.1 Für den Zugang zur Plattform und den angebotenen Leistungen ist eine Registrierung des Kunden und Bestätigung dieser Kunden-AGB erforderlich. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zum Abschluss eines individuellen Kundenvertrages durch den Kunden unter Bestätigung der Geltung dieser Kunden-AGB zustande Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf den Abschluss eines Vertrages.
2.2 Social Matching ist berechtigt, die Kunden-AGB und sonstige Vertragsinhalte jederzeit zu ändern, solange durch eine solche Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird. Neufassungen der Kunden-AGB werden dem Kunden per E-Mail oder mittels Pop-Up Benachrichtigung auf der Plattform unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der Kunden-AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von Social Matching aber mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich gekündigt werden.
3. Dienste von Social Matching
3.1 Social Matching wird dem Kunden die Plattform sowie die angebotenen Dienste während der Vertragslaufzeit im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen über das Internet zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Dienste von Social Matching ergeben sich insofern aus dem individuell mit dem Kunden abgeschlossenen Kundenvertrag. Der Funktionsumfang der Plattform ergibt sich darüber hinaus aus der entsprechenden Beschreibung auf der Website von Social Matching. Updates der Plattform werden allen Kunden während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt; Updates können auch neue oder geänderte Funktionen beinhalten, ohne dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang hierdurch wesentlich eingeschränkt werden darf.
3.2 Social Matching bietet gemäß der Vergütung seine vollständige Plattform dem Kunden an. Grundlage dazu ist jeweils der aktuelle Weiterentwicklungsstand dieser. Primär umfasst diese die einzelnen Stellenanzeigetools im Bereich Job, Ausbildung, Studium und Ehrenamt, sowie zugehöriger Fachrelevanzen und die Nutzung von Schnittstellenanbindungen zu Drittanbietern (sofern gewünscht). Die Dateneingabe durch den Kunden – v. a. in Bezug auf die Anzahl der Stellenanzeigen – ist nicht limitiert.
3.3 Social Matching bietet speziell für Kunden im Sinne von Bildungseinrichtungen im Rahmen der ersten Jahreshälfte 2024 dem Kunden an, dass er die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmedien in der Plattform nutzen kann, um mit Kandidaten oder Kunden im Sinne Sozialer Leistungserbringer/ Praxiseinrichtungen zu kommunizieren. Auch kann dieser mit Kunden im Sinne Arbeitgeber gemeinsam in einen gegenseitigen Kommunikationsaustausch innerhalb der Plattform treten und dazu auch eine Dreieckskommunikation mit dem Kandidaten aufbauen.
3.4 Social Matching bietet in seinem Leistungspaket ebenfalls den Zugriff auf ein Netzwerk an Branchendienstleistungserbringern in den Bereichen Fachexperten, Kooperationspartner, sowie Bildungseinrichtungen und ermöglicht eine Schnittstellenkommunikation über die Plattform, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind.
3.5 Für die Kontaktanbahnung zwischen Kunden und Kandidaten gilt Folgendes: Die interessierten Kandidaten bewerben sich direkt beim Kunden. Die vom Kandidaten freigegebenen persönlichen Daten werden dem Kunden zugänglich und er kann diese nutzen, um in Kontakt und in ein Bewerbungsverfahren einzutreten. Es bleibt dem Kunden freigestellt, ob er die Kontaktdaten für eigene interne Kommunikationswege nutzt oder ob er den Kontakt mit dem Kandidaten innerhalb der Plattform führt. Mit erfolgter Kontaktübermittlung von dem Kandidaten zum Kunden ist letztgenannter verantwortlich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Social Matching stellt dabei die Plattform mit zugehörigen Werbemaßnahmen zur Verfügung, wirkt auf Vermittlungserfolg hin, kann jedoch diesen nicht garantieren und schuldet keinen Vermittlungserfolg.
3.6 Social Matching bietet selbst keine Leistungen der direkten Betreuung o. ä. im Sozial-/Gesundheitswesen an. Die Kandidaten sind weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen von Social Matching. Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande. Social Matching ist kein Stellvertreter o. ä. des Kandidaten bzw. des Kunden. Der Kandidat unterliegt bei der Durchführung der vermittelten Dienstverträge auch keinen Weisungen von Social Matching. Jeder Kunde handelt auf eigene Verantwortung.
3.7 Social Matching ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Dienste ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen, wobei Social Matching gegenüber dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Insbesondere wird Social Matching einen Subunternehmer mit dem Hosting der Plattform beauftragen.
3.8 Social Matching gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von Social Matching beauftragten Rechenzentrums) von 97 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit („Ausfallzeit“) ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Social Matching liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Eine Ausfallzeit ist insbesondere dann nicht anzunehmen, soweit diese auf den folgenden Umständen beruht:
Fehlbedienung oder vertragswidrige Nutzung des Kunden;
geplante und angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. zum Aufspielen von Updates);
technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Social Matching (z.B. bei der Datenübertragung außerhalb des Rechenzentrums und des Datennetzes von Social Matching);
unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Ausfälle auf Seiten des Rechenzentrums / Hosting Providers;
Viren- oder Hackerangriffe, wenn und soweit Social Matching dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen hat;
höhere Gewalt.
Social Matching wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (z.B. abends oder am Wochenende) durchführen und dem Kunden diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 72 Stunden ankündigen; in Eilfällen (z.B. Einspielen eines wichtigen Sicherheitspatches) darf diese Frist unterschritten werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 12 Stunden im Monat nicht überschreiten.
3.9 Social Matching kann den Zugang zur Plattform für einzelne oder alle Kunden zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Datenintegrität oder die Vermeidung schwerwiegender Störungen oder drohender Datenverluste dies erfordern. Social Matching wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen der Kunden angemessen Rücksicht nehmen, die Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
3.10 Social Matching bietet dem Kunden verschiedene Onboarding- und Supportmaßnahmen an (u. a. Webinare, Videotutorials, Handreichungen, Kontaktformular), damit die Plattform bestmöglich genutzt werden kann. Hierfür richtet Social Matching ein Helpdesk ein, das dem Kunden werktags (außer samstags) im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten von Social Matching zur Verfügung steht.
3.11 Social Matching passt den Funktionsumfang der Plattform regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Weiterentwicklung und geänderte Marktbedürfnisse an, um die vereinbarten Einsatzzwecke bestmöglich zu erfüllen. Dies kann Änderungen von Funktionalitäten und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Solche Änderungen erfolgen nur, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird. Social Matching wird den Kunden über wesentliche Änderungen vorab über die Plattform informieren.
4. Nutzungsrechte an der Plattform
4.1 Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform und der zugrunde liegenden Software verbleiben im Verhältnis zum Kunden ausschließlich bei Social Matching bzw. dessen Lizenzgebern.
4.2 Social Matching räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die von Social Matching zur Erbringung ihrer Dienste bereitgestellte Plattform für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der Social Matching-Website. Alle darüberhinausgehenden Rechte an der Plattform verbleiben bei Social Matching.
5. Verantwortung und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat im Zuge seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Angaben, die der Kunde bei seiner Registrierung gemacht hat, nachträglich ändern sollten, ist der Kunde verpflichtet, diese Angaben innerhalb seines Accounts unverzüglich selbst zu korrigieren oder Social Matching rechtzeitig über Änderungen mindestens in Textform (E-Mail) zu informieren. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) zu verwahren. Er wird auch seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung instruieren.
5.2 Social Matching prüft die Identität des Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen nur in Form einer Verifizierung mithilfe der Bestätigung der E-Mailadresse. Die Überprüfung der Identität im Übrigen, des Vorliegens evtl. erforderlicher Berufserlaubnisse und der fachlichen Qualifikation des Kandidaten obliegt dem Kunden im Rahmen des mit dem Kandidaten durchgeführten Bewerbungsprozesses bzw. abgeschlossenen Vertrages mit diesem.
5.3 Damit die Plattform bereitgestellt sowie die Dienste abgerufen werden können, muss der Kunde permanent mit dem Internet verbunden sein. Ein Breitband-Internetzugang ist erforderlich. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass auf seinen IT-Systemen und seinen Endgeräten handelsübliche und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und dass diese und die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Er verpflichtet sich, auch im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner IT-Systeme und Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Im Falle von Störungen im Rahmen der Nutzung der Dienste von Social Matching wird der Kunde Social Matching von diesen Störungen unverzüglich über das angebotene Kontaktformular in Kenntnis setzen.
5.4 Der Kunde wird die unter Ziffer 1 definierten Zwecke der Zurverfügungstellung der Plattform aktiv unterstützen, indem er insbesondere die Dateneingabe in der Plattform pflegt und kontinuierlich selbstständig aktualisiert.
5.5 Darüber hinaus wirkt der Kunde mit, um einen Vermittlungserfolg möglichst flächendeckend zu erreichen, Suchende werbewirksam auf die Plattform und die Kundenanzeigen aufmerksam zu machen, insbesondere indem der Kunde eigene Werbemaßnahmen – auch in Verbindung mit Social Matching – durchführt (bspw. Verlinkung auf Homepages, in Social-Media-Kanälen, sowie das Schalten von Beiträgen zur Bewerbung der Plattform). Social Matching stellt dazu dem Kunden Dateien/ Medien bereit. Bei der vorgenannten Mitwirkungsleistung handelt es sich um eine Obliegenheit des Kunden.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze, insbesondere zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte über die Plattform zu verbreiten. Der Kunde gewährleistet insoweit insbesondere:
dass er keine unangemessenen, beleidigenden, rassistischen, aufhetzenden, sexistischen, pornografischen, falschen, irreführenden, fehlerhaften, rechtsverletzenden, diffamierenden oder verleumderischen Inhalte veröffentlicht;
dass er nicht unaufgefordert oder unbefugt Anzeigen, Werbung oder Spam-Nachrichten im Rahmen der Plattform oder außerhalb der Plattform an Nutzer der Plattform übermittelt;
dass er die Plattform im Übrigen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet.
5.7 Der Kunde verpflichtet sich, jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.
5.8 Bei einem Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften oder die Regelungen dieser Kunden-AGB sowie bei dem begründeten Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist Social Matching berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren. Bei einer solchen Entscheidung wird Social Matching die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Social Matching wird den Kunden über die Sperre möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit dies rechtlich zulässig ist, per E-Mail unterrichten. Weitergehende Rechte von Social Matching, z.B. zur Kündigung, bleiben hiervon unberührt.
6. Vertragsdauer, Kündigung
6.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Kundenvertrag. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt eine automatische Verlängerung um die bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Vertragslaufzeit (in der Regel entweder 6 oder 12 Monate), sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien spätestens 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss und vor jeder neuen Vertragsperiode, die bislang benannten VK-Anteile wahrheitsgemäß zu überprüfen und Veränderungen an Social Matching aktiv und rechtzeitig (d.h. mindestens 14 Tage vor Beginn der neuen Vertragsperiode) zu melden. Dieser Abschnitt ist nichtzutreffend für Kunden im Sinne von Bildungseinrichtungen.
6.3 Sofern der Kunde die Plattform im Rahmen einer Test- oder Pilotphase nutzt, ist eine Kündigung der Testphase nicht erforderlich, insbesondere wandelt sich eine kostenfreie Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Der Abschluss eines vergütungspflichtigen Kundenvertrages liegt im freien Ermessen des Kunden und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung.
6.4 Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach entsprechender Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht innerhalb von einer (1) Woche einstellt. Social Matching kann den Vertrag auch dann mit einer Frist von einem (1) Monat außerordentlich kündigen, wenn Social Matching sich entschließt, die Plattform als Ganzes und endgültig einzustellen.
6.5 Mit Vertragsbeendigung erlischt das Recht zur Nutzung der Plattform. Social Matching löscht den Kundenzugang spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung. Der Kunde darf die bis dahin erworbenen Daten bis zur Vertragsbeendigung herunterladen/ exportieren. Nachdem der Account gelöscht ist, stehen die Daten dem Kunden in der Plattform nicht mehr zur Verfügung.
6.6 Jede Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an die zu Vertragsbeginn angegebenen Kontakt-E-Mailadresse(n) bzw. an die vom Kunden bei seiner Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erklärt werden. Vom Kunden an Social Matching kann diese erfolgen an info@socialmatching.de.
6.7 Die Vertragslaufzeit von Kunden im Sinne von Bildungseinrichtungen oder Branchendienstleistungserbringer beginnt beidseitig mit der Unterschrift des zugehörigen Kundenvertrags und gilt unbefristet. Möchte dieser Kunde den Vertrag fristgerecht beenden, so bedarf es der formlosen Schriftform (E-Mail, Brief) und einer Fristeinhaltung von 30 Tagen, zum 31.12. bzw. 30.06. eines Kalenderjahres.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die im Kundenvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
7.2 Die Zahlung der im Kundenvertrag vereinbarten Vergütung erfolgt an das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto und hat bis spätestens zum 5. Tag eines jeden beginnenden Vertragsmonats zu erfolgen (Überweisung, Dauerauftrag). Bei Zahlungsverzug erfolgt ein Mahnstufenverfahren.
7.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.4. Social Matching steht es frei, in Zukunft Vergütung für zusätzliche Dienste zu berechnen oder auch bisher kostenfreie Dienste mit einer Vergütung zu belegen. Ob der Kunde nach einer Änderung kostenpflichtige Dienste nutzen möchte, bleibt seiner gesonderten Entscheidung überlassen.
8. Gewährleistung
8.1 Social Matching übernimmt während der Laufzeit des Vertrages die Gewähr dafür, dass die angebotene Plattform sowie die Dienste der Beschreibung entsprechen und ohne Verletzung der Schutzrechte Dritter vom Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
8.2 Sollte ein (Sach- oder Rechts-)Mangel auftreten, wird der Kunde Social Matching hierüber unterrichten. Mängel werden von Social Matching während der Laufzeit des Vertrages innerhalb angemessener Frist (z.B. im Rahmen des nächsten Updates) behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kunden einen wichtigen Grund dar, so ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
8.3 Keinen Mangel stellen insbesondere solche Beeinträchtigungen dar, die aus der Systemumgebung des Kunden, unsachgemäßer Verwendung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (vgl. Ziffer 5) stammenden Umständen resultieren.
9. Haftung
9.1 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Verantwortungsbereichs von Social Matching, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen oder das Scheitern der Plattformnutzung aufgrund unzureichender Internetverbindung des Kunden, hat Social Matching nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde diesbezüglich auch keinen Schadensersatz verlangen.
9.2 Für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an mietweise überlassenen Diensten, haftet Social Matching abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn Social Matching solche Mängel zu vertreten hat.
9.3 Erbringt Social Matching Dienste, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haftet Social Matching insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
9.4 Social Matching haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Dienstvertrages und der damit im Zusammenhang stehenden Diensten durch den Kunden sowie den Diensten der vermittelten Kandidaten. Social Matching ist dabei nicht Partei des Vertrages zwischen Kunden und Kandidat. Der Kandidat ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Social Matching. Eine Haftung von Social Matching für Ansprüche des Kunden gegenüber dem Kandidaten ist daher ausgeschlossen.
9.5 Im Übrigen leistet Social Matching Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
in allen anderen Fällen nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.
9.6 Bei einem verschuldeten Verlust von Daten oder Inhalten haftet Social Matching nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer elektronischer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, es sei denn Social Matching hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9.7 Für die vom Kunden auf der Webseite von Social Matching verwendeten Texte, Abbildungen, Videos, grafischen Darstellungen, Icons, Strichcodes, Dateianhänge, etc., übernimmt Social Matching keine Verantwortung. Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte oder gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften verletzt werden.
9.8 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Plattform ist in einer separaten Datenschutzerklärung beschrieben, die der Kunde in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit auf der Internetseite von Social Matching abrufen kann.
10.2 Des Weiteren schließen die Vertragspartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der Näheres zum Umgang von Social Matching mit den durch den Kunden überlassenen personenbezogenen Daten regelt, insbesondere die Pflicht von Social Matching, mit den überlassenen Daten nur nach Weisung des Kunden umzugehen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in seiner jeweils geltenden Fassung ist jederzeit auf der Internetseite von Social Matching abrufbar.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kunden-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Parteien, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. Gescannte Kopien der unterzeichneten Original-Dokumente wie zum Beispiel PDF-Kopien sowie per online-basierte digitale Unterschriftssoftwarelösungen oder vergleichbarer Lösungen elektronisch signierte Dokumente, die der anderen Partei per E-Mail überlassen werden, genügen der Schriftform und gelten als Originale.
11.3 Spezifikationen in den jeweiligen Kundenverträgen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung, sowie Erfüllungsort, ist Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
11.5 Social Matching ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller zusätzlichen Vereinbarungen mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch Social Matching schriftlich geltend gemacht werden muss. Social Matching wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
Stand: 15.08.2023
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Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Zwischen.
Social Matching Plattformen GmbH Vertreten durch den Geschäftsführer: Herr Mario Müller Sitz der Gesellschaft: Obergrombacher Straße 13 | 76646 Bruchsal Registergericht: Amtsgericht Mannheim | HRB 747918 info@socialmatching.de
- nachfolgend bezeichnet als "Auftragsverarbeiter" -
und
Zugehöriger Vertragspartner von Social Matching Plattformen GmbH Arbeitgeber/Unternehmen, sowie Bildungseinrichtungen - in den Vertragswerken als Kunde bezeichnet - (Genaue Angaben zum Auftraggeber sind im Kundenvertrag enthalten)
- nachfolgend bezeichnet als "Auftraggeber" -
- beide nachfolgend als "die Vertragsparteien" bezeichnet -
Alle Begrifflichkeiten verstehen sich geschlechtsneutral.
wird der folgende Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Präambel und Anwendungsbereich
Der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragssvertrag konkretisiert die Auftrags im Hinblick auf ihren Gegenstand und den sich aus dem Auftragssverhältnis ergebenden Ansprüche und Pflichten zwischen den Vertragsparteien.
1. Begrifflichkeiten und Definitionen
"Auftragsverarbeitung" - Als "Auftragsverarbeitung" ist, im Einklang mit 4 Nr. 8 DSGVO, die im Auftrag des Verantwortlichen, unabhängig von der Zahl dazwischen geschalteter Auftragsverarbeiter, durch den Auftragsverarbeiter entsprechend dem Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrages eine Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zu verstehen.
"Hauptvertrag" - Der Begriff des Hauptvertrages umfasst alle Arten laufender Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsverarbeiter, in deren Rahmen der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers entsprechend den Angaben zum Gegenstand der Auftragsverarbeitung in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag verarbeitet. Sofern die Geltung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages anderweitig (d.h. innerhalb dieser Vereinbarung oder außerhalb, in anderen Verträgen oder Regelungen) auf bestimmte Arten, Typen oder konkrete Geschäftsbeziehungen, Verträge, etc. beschränkt wurde, sind diese jeweils als Hauptvertrag zu verstehen. Der Begriff des Hauptvertrages umfasst auch laufende Einzelaufträge des Auftraggebers an den Auftragsverarbeiter, die von dem Auftraggeber im Rahmen des Hauptvertrages erteilt werden (z. B. im Fall von Rahmenverträgen).
"Verantwortlicher" - "Verantwortlicher" ist, wer allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
„Personenbezogene Daten“ - "Personenbezogene Daten" (nachfolgend auch kurz als "Daten" bezeichnet) sind im Einklang mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
"Betroffene Personen" - Als betroffene Personen (kurz "Betroffene") werden entsprechend Art. 4 Nr. 1 DSGVO Personen bezeichnet, die mittels von personenbezogenen Daten zumindest identifizierbar sind. Die von dieser Auftragsverarbeitung betroffenen Personen, ergeben sich aus dem Gegenstand der Auftragsverarbeitung.
"Dritte" - „Dritte“ sind entsprechend Art. 4 Nr. 10 DSGVO natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
"Unterauftragsverarbeitung" - Wenn ein Auftragsverarbeiter nicht direkt vom Verantwortlichen beauftragt wurde, sondern von einem Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen, liegt eine "Unterauftragsverarbeitung" vor und die dem ersten Auftragsverarbeiter folgenden Auftragsverarbeiter, werden als "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet.
"Elektronisches Format" - Erklärungen gelten als im "elektronische Format" entsprechend Art. 28 Abs. 9 DSGVO abgegeben, wenn die erklärende Person erkennbar ist und das elektronische Erklärungsformat sich zum Nachweis der Erklärung eignet. Als "elektronisches Format" werden insbesondere die Textform, eine die auf dauerhaften Datenträgern gespeicherte Vereinbarung (z. B. E-Mail), digitale Signierverfahren oder Verwendung dedizierter Onlinefunktionen (z. B. in Benutzerkonten) verstanden.
2. Gegenstand der Auftragsverarbeitung
Die Auftrags erfolgt im Rahmen der folgenden Rechtsbeziehung (Hauptvertrag): Pilotkundenvertrag und/ oder Kundenvertrag und/ oder Bildungseinrichtungsvertrag
Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten von Personen, die sich für die (Stellen-)Angebote des Auftraggebers interessieren und in Folge darauf bewerben. Die Erhebung solcher Daten erfolgen durch aktive und passive Recruitingmaßnahmen durch den Auftraggeber (Direktansprache, Social-Media-Werbeanzeigen und -Kampagnen, über die Homepage (
), und vergleichbare Kanäle und Maßnahmen, im Sinne zur (Vermittlungs-)Zielerreichung für den Auftragverarbeiter. Die bezeichneten Daten werden zu diesem Zweck - unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen - von dem Auftraggeber an den Auftragverarbeiter, inkl. zugehöriger Datenschutzverpflichtungen, übertragen. Die sich bewerbende Person stimmt dieser Weitergabe aktiv zu.
Detailangaben zum Gegenstand der im Auftrag erfolgenden Verarbeitung, die verarbeiteten personenbezogenen Daten, von der Verarbeitung betroffene Personen sowie Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, richten sich nach den Vorgaben des
Anhangs "Gegenstand der Auftragsverarbeitung"
.
3. Art der Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftraggeber als Verantwortlicher der Auftragsverarbeitung handelt, ist er im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des Auftragsverarbeiters verantwortlich. Soweit der Auftraggeber selbst als Auftragsverarbeiter handelt, beauftragt er den Auftragsverarbeiter als Unterauftragsverarbeiter. Der Verantwortliche der Verarbeitung darf sich auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages unmittelbar auf die, dem Auftraggeber gegenüber dem Unterauftragsverarbeiter zustehenden Rechte berufen.
4. Weisungsbefugnis
Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur im Rahmen des Hauptvertrages sowie der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten und nur insoweit die Verarbeitung im Rahmen des Hauptvertrages erforderlich ist.
Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag oder diesen Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach durch Weisungen in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform, z. B. E-Mail) an den Auftragsverarbeiter oder die vom Auftragsverarbeiter bezeichnete Stelle geändert, ergänzt oder ersetzt werden.
Mündliche Weisungen können erfolgen, wenn sie aufgrund der Umstände (z. B. Eilbedürftigkeit) geboten sind und sind unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form zu bestätigen.
Ist der Auftragsverarbeiter aufgrund objektiver Umstände der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, wird der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen und die Ansicht sachlich begründen. In diesem Fall ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zur ausdrücklichen Bestätigung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen und offensichtlich rechtswidrige Weisungen abzulehnen.
Der Auftragsverarbeiter kann Weisungen ablehnen, sofern deren Erfüllung dem Auftragsverarbeiter nicht möglich oder nicht zuzumuten ist (insbesondere, weil deren Befolgung ein unverhältnismäßiger Aufwand oder fehlende technische Möglichkeiten entgegenstehen). Die Ablehnung kann nur unter sachgerechter Berücksichtigung des Schutzes der Daten der betroffenen Personen erfolgen und berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Auftragsverarbeitungsvertrages, wenn dessen Fortsetzung dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist.
Der Auftragsverarbeiter kann durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten und behördliche sowie gerichtliche Maßnahmen, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, zur Durchführung von Verarbeitungen oder Mitteilung von Informationen verpflichtet werden. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen der zwingenden gesetzlichen Verpflichtung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Gesetz oder die Anordnung eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; im Fall eines Verbotes der Mitteilung unternimmt der Auftragsverarbeiter die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen, um die gesetzlich zwingende Verarbeitung zu verhindern oder einzuschränken.
Der Auftragsverarbeiter hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.
Der Auftragsverarbeiter benennt die zum Empfang von Weisungen berechtigte Ansprechpartner und ist verpflichtet Änderungen der Ansprechpartner oder deren Kontaktinformationen sowie Vertreter im Fall einer nicht vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
5. Wahrung des Berufsgeheimnisses
Die folgenden Verpflichtungen des Abschnitts "Wahrung des Geheimnisses" dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, kommen zur Anwendung, falls die im Auftrag verarbeiteten Daten Berufsgeheimnisse im Sinne des § 203 StGB umfassen. Die Verpflichtungen gelten unabhängig von den zeitlichen Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages auch nach Vertragsende zeitlich unbeschränkt.
Der Auftragsverarbeiter darf sich nur insoweit Kenntnis von Berufsgeheimnissen verschaffen, als dies für die Durchführung des Hauptvertrages sowie dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Der Auftraggeber belehrt den Auftragsverarbeiter darüber, dass der Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen entsprechend dem Gesetz und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag durch Bruch der Verschwiegenheit oder die Verwertung fremder Geheimnisse gem. §§ 203 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 StGB, § 204 StGB zur Bestrafung des Auftragsverarbeiters, womit auch für den Auftraggeber handelnde Personen mit umfasst sind, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, im Fall von § 204 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Die Strafandrohung erhöht sich auf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, sofern der Täter in Bereicherungsabsicht, auch wenn sie zu Gunsten Dritter bestehen sollte, handelt, oder die Absicht hat, durch die Tat einen anderen zu schädigen.
Sofern der Auftragsverarbeiter Dritte (z. B. Subunternehmer) beauftragt, die an der Auftragsverarbeitung des Auftragsverarbeiters mitwirken und Kenntnis von den Berufsgeheimnissen erlangen können, verpflichtet er die Dritten entsprechend zumindest in Textform zur Verschwiegenheit. Ferner unterrichtet der Auftragsverarbeiter die Dritten über deren Pflichten. Unabhängig von der vorstehenden Verpflichtung, muss der Auftraggeber den Einsatz von Dritten erlaubt haben. Der Auftraggeber belehrt den Auftragsverarbeiter vorsorglich, dass eine Einschaltung Dritter zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe führen kann, wenn ein Dritter die Verschwiegenheit bricht, und der Auftragsverarbeiter zugleich nicht dafür Sorge getragen hat, dass der Dritte zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde (§§ 203 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB). Die Strafdrohung erhöht sich auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, sofern der Täter in Bereicherungsabsicht, auch wenn sie zu Gunsten Dritter bestehen sollte, handelt, oder die Absicht hat, durch die Tat einen anderen zu schädigen.
6. Technische- und organisatorische Maßnahmen (Sicherheits- und Schutzkonzept)
Der Auftragsverarbeiter wird die innerbetriebliche Organisation in seinem Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gestalten und wird insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen (nachfolgend bezeichnet als „TOMs“) zur angemessenen Sicherung, insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten des Auftraggebers, unter Beachtung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen treffen sowie deren Aufrechterhaltung, insbesondere durch regelmäßige, mindestens jährliche Evaluation, sicherstellen. Zu den TOMs gehören im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten insbesondere die Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Integritäts- und Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle sowie die Sicherung der Betroffenenrechte.
Die bei Vertragsschluss durch den Auftragsverarbeiter mitgeteilten TOMs definieren das vom Auftragsverarbeiter geschuldete Minimum des Sicherheitsniveaus. Die TOMs dürfen entsprechend dem technischen und rechtlichen Fortschritt weiterentwickelt und durch adäquate Schutzmaßnahmen ersetzt werden, sofern sie das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschreiten und wesentliche Änderungen dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, dass das erforderliche gesetzliche Datenschutzniveau und das definierte Minimum des Sicherheitsniveaus nicht unterschritten werden.
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten befassten Mitarbeitern, Beauftragten und anderen für den Auftragsverarbeiter tätigen Personen untersagt ist, die personenbezogenen Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Der Auftragsverarbeiter stellt ferner sicher, dass die zur Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befugten Personen in die gesetzlichen sowie sich aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag ergebenden Datenschutzbestimmungen eingewiesen und auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet worden sind oder einer entsprechenden und angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Auftragsverarbeiter trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
Der Auftragsverarbeiter sorgt dafür, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten und Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorschriften angemessen häufig an wiederkehrenden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten außerhalb der Betriebsstätte des Auftragsverarbeiters (z. B. im Home- oder Mobileoffice oder bei Fernzugriff) ist zulässig, sofern die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden, die den Besonderheiten dieser Verarbeitungssituationen in angemessener Weise Rechnung tragen und insbesondere auch eine ausreichende Kontrolle der Datenverarbeitung ermöglichen (z. B. Abschluss einer Vereinbarung über Datenschutz im Home- und Mobile-Office mit Mitarbeitern). Der Auftragsverarbeiter legt dem Auftraggeber eine Dokumentation der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen für derartige Home-, Mobile oder andere Fernverarbeitungen auf Anfrage vor.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Privatgeräten der Beschäftigten des Auftragsverarbeiters und seiner Beauftragten ist zulässig, sofern die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden, die den Besonderheiten dieser Verarbeitungssituationen in angemessener Weise Rechnung tragen und insbesondere auch eine ausreichende Kontrolle der Datenverarbeitung ermöglichen (z. B. Abschluss Vereinbarung, die eine angemessene Kontrolle der Privatgeräte erlaubt). Der Auftragsverarbeiter legt dem Auftraggeber eine Dokumentation der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen für derartige Verarbeitungen auf Anfrage vor.
Sofern durch gesetzliche Vorgaben vorgegeben, benennt der Auftragsverarbeiter eine*n den gesetzlichen Anforderungen entsprechende*n Datenschutzbeauftragte*n. Der Auftragsverarbeiter teilt dem Auftraggeber die Kontaktinformationen des*der Datenschutzbeauftragten und spätere Änderungen mit.
Die im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrag überlassene Daten sowie Datenträger und sämtliche hiervon gefertigten Kopien, verbleiben im Eigentum, bzw. in Inhaberschaft des Auftraggebers, unterliegen der Verfügungsherrschaft des Auftraggebers, sind durch den Auftragsverarbeiter sorgfältig zu verwahren, vor Zugang durch unberechtigte Dritte zu schützen und dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers vernichtet werden. Die Vernichtung hat datenschutzgerecht und so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich und nicht zu erwarten ist. Kopien von Daten dürfen nur erstellt werden, wenn sie zur Erfüllung der Leistungshaupt- und Nebenpflichten des Auftragsverarbeiters gegenüber dem Auftraggeber erforderlich sind (z.B. Backups) und das vertragliche sowie das gesetzliche Datenschutzniveau gewährleistet werden.
Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, eine nach diesem Auftragsverarbeitungsvertrag unverzüglich herbeizuführende Rückgabe bzw. Löschung der Daten und Datenträger auch bei Unterauftragsverarbeitern herbeizuführen.
Die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftragsverarbeiters oder den gesetzlichen Anforderungen nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich.
7. Informationspflichten und Mitwirkungspflichten des Auftragsverarbeiters
Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber oder im Fall zwingender gesetzlicher Pflichten, gerichtlicher oder gesetzlicher Informationen erteilen. Wendet sich eine betroffene Person an den Auftragsverarbeiter und macht ihre Betroffenenrechte geltend (insbesondere Rechte auf Auskunft oder Berichtigung, bzw. Löschung personenbezogener Daten), wird der Auftragsverarbeiter die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragsverarbeiter leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter und unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der Zumutbarkeit und Möglichkeit. Der Auftragsverarbeiter haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird, soweit dies nicht von dem Auftragsverarbeiter zu vertreten ist.
Der Auftragsverarbeiter hat den Auftraggeber unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn der Auftragsverarbeiter im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung von Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und/ oder einschlägiger Datenschutzvorschriften feststellt. Der Auftragsverarbeiter trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Auftraggeber ab.
Der Auftragsverarbeiter wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftragsverarbeiter tätig wird und deren Tätigkeit die für den Auftraggeber verarbeiteten Daten betreffen kann. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Pflichten (insbesondere zur Auskunfts- und Duldung von Kontrollen) gegenüber Aufsichtsbehörden.
Sollte die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Maßnahmen Dritter (z.B. Gläubiger, Behörden, Gerichte, etc.) gefährdet sein (Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenzverfahren, etc.) wird der Auftragsverarbeiter die Dritten unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich bei dem Auftraggeber liegen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, sofern erforderlich, entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Widersprüche, Anträge, etc. stellen).
Die Informationspflichten des Auftragsverarbeiters erstrecken sich zunächst auf Informationen, die dem Auftragsverarbeiter, seinen Beschäftigten und Beauftragten vorliegen. Die Informationen müssen nicht von dritten Quellen beschafft werden, wenn die Beschaffung durch den Auftraggeber im zumutbaren Rahmen erfolgen könnte und keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
8. Maßnahmen bei Gefährdung oder Verletzung des Datenschutzes
Für den Fall, dass der Auftragsverarbeiter Tatsachen feststellt, welche die Annahme begründen, dass der Schutz der für den Auftraggeber verarbeiteten personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO verletzt sein könnte, hat der Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich und vollständig zu informieren, unverzüglich erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und bei der Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit der Meldung an zuständige Behörden oder betroffene Personen zu unterstützen.
Die Information über eine (mögliche) Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat unverzüglich, grundsätzlich innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Kenntniserlangung zu erfolgen.
Die Meldung des Auftragsverarbeiters muss entsprechend Art. 33 Abs. 3 DSGVO, mindestens die folgenden Angaben beinhalten:
Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der betroffenen Kategorien von Daten und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlauf- oder Kontaktstelle für weitere Informationen;
eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (z. B. unter Angabe weiterer Details: Identitätsdiebstahl, Vermögensnachteile, etc.);
eine Beschreibung der vom Auftragsverarbeiter ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen oder von ihm Beauftragten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag getroffenen Festlegungen.
9. Unterauftragsverhältnisse
Der Auftraggeber erklärt sich unbeschadet etwaiger Einschränkungen durch den Hauptvertrag ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Auftragsverarbeitung Unterauftragsverarbeiter einsetzen darf. Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber mit einer angemessenen Vorfrist, die regelmäßig 14 Werktage beträgt, über neue Unterauftragsverarbeiter und gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit die Unterauftragsverarbeiter vor deren Einsatz im angemessenen Rahmen überprüfen und beim berechtigten Interesse Einspruch gegen den Einsatz der Unterauftragsverarbeiter erheben zu können. Erhebt der Auftraggeber keinen Einspruch innerhalb der Vorfrist, darf der Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden. Der Auftraggeber macht von seinem Recht auf Einspruch im Hinblick auf die Änderungen nur unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Angemessenheit und Billigkeit Gebrauch.
Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines Unterauftragsverarbeiters (z. B. eines Subunternehmers) in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Auftraggebers auszuführen, dann muss er dem Unterauftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines gesetzlich zulässigen anderen Rechtsinstruments dieselben Datenschutzpflichten zu denen sich der Auftragsverarbeiter in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet hat, auferlegen (insbesondere im Hinblick auf die Befolgung von Weisungen, Einhaltung der TOMs, Erteilung von Informationen und Duldung von Kontrollen).
Der Auftragsverarbeiter wählt den Unterauftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung und der Zuverlässigkeit zur Einhaltung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag sowie der Eignung der vom Unterauftragsverarbeiter getroffenen TOMs, sorgfältig aus.
Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten an Unterauftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn der Auftragsverarbeiter sich davon überzeugt hat, dass der Unterauftragsverarbeiter seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Die Prüfung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Auftraggeber auf Aufforderung vorzulegen.
Die Verantwortlichkeiten zur Wahrnehmung der Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und aus dem Gesetz sind zwischen dem Auftragsverarbeiter und dem Unterauftragsverarbeiter eindeutig zu regeln und voneinander abzugrenzen.
Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, die keinen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aus dem Hauptvertrag aufweisen und bei denen der Auftragsverarbeiter die Leistungen Dritter als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt um seine geschäftliche Tätigkeit auszuüben (z.B. Reinigungs-, Bewachungs-, Wartungs-, Telekommunikations- oder Transportleistungen) stellen keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne der vorstehenden Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages dar. Gleichwohl hat der Auftragsverarbeiter sicher zu stellen, z.B. durch vertragliche Vereinbarungen oder Hinweise und Instruktionen, dass hierbei die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird und die Vorgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und der Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Unterauftragsverhältnisse, die dem Auftraggeber bei Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages mitgeteilt wurden, gelten in dem mitgeteilten Umfang unter Geltung der Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zu Unterauftragsverhältnissen als genehmigt.
10. Räumlicher Bereich der Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Auftragsverarbeitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verarbeitet.
Die Verarbeitung darf in Drittstaaten erfolgen, sofern die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, d. h. insbesondere die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt hat; b) auf Grundlage von wirksamen Standardschutzklauseln (sog. Standard Contractual Clauses, SCC); oder c) auf Grundlage von anerkannten verbindlichen internen Datenschutzvorschriften.
11. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Auftragsverarbeiter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen, Weisungen oder Verarbeitungsprozessen Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen feststellt.
Die Auftraggeber benennt die zum Empfang von Weisungen berechtigte Ansprechpartner und ist verpflichtet Änderungen der Ansprechpartner oder deren Kontaktinformationen sowie Vertreter im Fall einer nicht vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragsverarbeiters durch betroffene Personen, dritte Unternehmen, Stellen oder Behörden hinsichtlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragsverarbeiter bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Verschuldensgrades der Vertragsparteien zu unterstützen.
12. Haftung
Es finden die Haftungsregelungen und -beschränkungen des Hauptvertrages Anwendung.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere Art. 82 DSGVO.
13. Laufzeit, Fortgeltung nach Vertragsende und Datenlöschung
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit dessen Unterzeichnung, bzw. Abschluss in einem elektronischen Format wirksam.Die Unterzeichnung gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Hauptvertrag unterzeichnet und dieser vorliegenden Bestimmung online aktiv bei der Registrierung (durch Anklicken des Zustimmungsfeldes in Kombination mit den AGBs und Datenschutzbestimmungen) zustimmt.
Laufzeit und Ende dieses Auftragsverarbeitungsvertrages richten sich nach der Laufzeit und dem Ende des Hauptvertrages.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt den Vertragsparteien vorbehalten, insbesondere im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Pflichten und Vorgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und des geltenden Datenschutzrechts. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragsverarbeiter die in dem Auftragsverarbeitungsvertrag bestimmten Pflichten und die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
Der außerordentlichen Kündigung hat bei unerheblichen Pflichtverstößen eine Abmahnung der Verstöße mit angemessener Frist zur Abhilfe vorauszugehen, wobei die Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass die beanstandeten Verstöße behoben werden oder diese derart schwer wiegen, dass ein Festhalten am Auftragsverarbeitungsvertrag der kündigenden Vertragspartei nicht zuzumuten ist.
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, wird der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten und deren Kopien (sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände), vernichten bzw. löschen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Vernichtung, bzw. Löschung hat datenschutzgerecht und so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich und nicht zu erwarten ist. Die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
Die sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag ergebenden Pflichten zum Schutz vertraulicher Informationen gelten auch nach Ende des Auftragsverarbeitungsvertrages fort, sofern der Auftragsverarbeiter weiterhin die vom Auftragsverarbeitungsvertrag umfassten personenbezogenen Daten verarbeitet und die Einhaltung der Pflichten für den Auftragsverarbeiter auch nach Vertragsende zumutbar ist.
14. Aufwandsentschädigung
Die Vergütung des Auftragsverarbeiters ist abschließend im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages erfolgt nicht.
15. Schlussbestimmungen
Das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem Hauptvertrag.
Der Gerichtsstandort bestimmt sich nach dem Hauptvertrag.
Der vorliegende Auftragsverarbeitungsvertrag stellt die vollständige, zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung dar. Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen sowie Ergänzungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages, als auch die Aufhebung dieser Formklausel müssen zumindest im elektronischen Format erfolgen.Über Änderungen dieser Bedingungen wird der Auftragverarbeiter dem Auftraggeber vorab mindestens in Textform (E-Mail) oder mittels Pop-Up Benachrichtigung auf der Plattform unterrichten. Sofern der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail/ Brief) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird der Auftragverarbeiter in den Änderungsmitteilungen hinweisen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden vielmehr im Wege der ergänzenden Auslegung eine solche Regelung ersetzt, die von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Sofern die vorbenannte ergänzende Auslegung aufgrund gesetzlich zwingender Vorgaben nicht möglich ist, werden die Vertragsparteien eine ihr entsprechende Regelung vereinbaren.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein Teil des Hauptvertrages und wird mit dessen Abschluss wirksam. Zusätzlich wird der Auftragsverarbeitungsvertrag im elektronischen Format bei der Registrierung des Auftraggeber abgeschlossen, indem das Zustimmungsfeld aktiv angeklickt wird und ist ohne Unterschriften der Vertragsparteien wirksam.
16. Anhang: Gegenstand der Auftragsverarbeitung
Zwecke der Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages zu den folgenden Zwecken verarbeitet:
Beratungsleistungen.
Betreuung und Verwaltung von Webseiten, Social Media u.a. Kommunikations- sowie Informationskanälen.
Bildung und/ oder Verarbeitung von Personenprofilen.
Buchführung, Lohn- und/ oder Gehaltsabrechnung.
E-Mailmarketing.
Einrichtung, Wartung und Betreuung von informationstechnischen Anlagen und Systemen (IT).
Entsorgung von Akten oder Datenträgern.
Erbringung von Leistungen im Bereich der IT-Sicherheit.
Gewinnung sowie Verarbeitung von Kontaktinformationen, Adressen und Leads.
Inkasso und Forderungsdurchsetzung.
Kundenmanagement und / oder Kundensupport.
Planung, Durchführung und / oder Betreuung von Events und Veranstaltungen.
Software-as-Service-Leistungen (SaaS).
Leistungen im Bereich der Telekommunikation.
Leistungen im Bereich der Softwareerstellung und-/ oder Wartung.
Unternehmenskommunikation (intern/extern).
Verwaltungs-, Administrations- und Managementleistungen.
Web- und Cloud-Hosting.
Werbung und Marketing (Beratung, Konzeption, Umsetzung und Durchführung).
Arten und Kategorien von Daten
Zu den auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeiteten Arten und Kategorien von personenbezogenen Daten gehören:
Bestandsdaten.
Kontaktdaten.
Inhaltsdaten.
Bild- und/ oder Videoaufnahmen.
Vertragsdaten.
Zahlungsdaten und Abrechnungsdaten,
Nutzungsdaten.
Standortdaten.
Protokolldaten.
Meta- und Verbindungsdaten.
Telemetriedaten.
Beschäftigtendaten.
Leistung- und Verhaltensdaten.
Bewerberdaten.
Mitgliederdaten.
Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten
Zu den auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeiteten besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO) gehören:
Daten aus denen religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen.
Kategorien der betroffenen Personen
Zu den durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages betroffenen Personengruppen gehören:
Webseitenbesucher.
Softwarenutzer.
Empfänger von Marketingmaßnahmen.
Interessenten.
Geschäftskunden.
Geschäftspartner.
Freie Mitarbeiter.
Beschäftigte/ Arbeitnehmer.
Bewerber.
Schüler/ Studenten.
Quellen der verarbeiteten Daten
Die auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeiteten Daten werden aus den im Folgenden genannten Quellen, bzw. im Rahmen genannter Verfahren erhoben oder sonst empfangen:
Erhebung bei betroffenen Personen.
Eingaben, bzw. Angaben des Auftraggebers.
Eingaben, bzw. Angaben des Auftragsverarbeiters.
Erhebung im Rahmen der Nutzung von Software, Applikationen, Webseiten und anderen Onlinediensten.
Erhebung im Rahmen von Events und Veranstaltungen.
Erhebung im Rahmen von Werbe- und Marketingaktionen.
Erhebung über Schnittstellen zu Diensten anderer Anbieter.
Externe Datenbanken und Datensammlungen.
Empfang im Wege der Übermittlung oder sonstiger Mitteilung durch oder im Auftrag des Auftraggebers.
Anhang: Zuständige Personen und Ansprechpartner
Die im folgenden benannten Ansprechpersonen sind für die Erteilung, bzw. den Empfang von Weisungen des Auftraggebers berechtigt. Änderungen der Ansprechpersonen, deren nicht nur vorübergehende Verhinderung oder ihrer Kontaktinformationen müssen der anderen Vertragspartei angezeigt werden.
Zuständige Personen und Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Bei Bedarf vom Auftraggeber (als Kunde) dem Auftragsverarbeiter zu benennen.
Zuständige Personen und Ansprechpartner beim Auftragsverarbeiter:
Social Matching Plattformen GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer: Herr Mario Müller
Sitz der Gesellschaft: Obergrombacher Straße 13 | 76646 Bruchsal
Registergericht: Amtsgericht Mannheim | HRB 747918
Anhang: Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Es wird für die konkrete Auftrags und die in ihrem Rahmen n ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau Gewähr geleistet. Dazu werden insbesondere die Schutzziele der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird.
Organisatorische Maßnahmen
Es sind organisatorische Maßnahmen ergriffen worden, die ein angemessenes Datenschutzniveau und dessen Aufrechterhaltung gewährleisten.
Datenschutz auf Mitarbeiterebene
Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass die mit der personenbezogener Daten beschäftigten Mitarbeiter, über die datenschutzrechtlich nötige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit verfügen.
Mitarbeiter werden auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit (Datenschutzgeheimnis) verpflichtet.
Relevante Richtlinien, z. B. zur E-Mail-/Internetnutzung, Umgang mit Schadcodemeldungen, Einsatz von Verschlüsselungstechniken, werden aktuell gehalten und sind leicht auffindbar (z. B. im Intranet).
Sofern Mitarbeiter außerhalb betriebsinterner Räumlichkeiten tätig werden (Home- und Mobileoffice), werden Mitarbeiter über die speziellen Sicherheitsanforderungen sowie Schutzpflichten in diesen Konstellationen unterrichtet, sowie auf deren Einhaltung unter Vorbehalt von Kontroll- und Zugriffsrechten verpflichtet.
Sofern Mitarbeiter Privatgeräte für betriebliche Tätigkeiten einsetzen, werden Mitarbeiter über die speziellen Sicherheitsanforderungen sowie Schutzpflichten in diesen Konstellationen unterrichtet, sowie auf deren Einhaltung unter Vorbehalt von Kontroll- und Zugriffsrechten verpflichtet.
Die an Mitarbeiter ausgegebene Schlüssel, Zugangskarten oder Codes sowie im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erteilte Berechtigungen, werden nach deren Ausscheiden aus den Diensten des Auftragsverarbeiters, bzw. Wechsel der Zuständigkeiten eingezogen, bzw. entzogen.
Mitarbeiter werden verpflichtet, ihre Arbeitsumgebung aufgeräumt zu hinterlassen und so insbesondere den Zugang zu Unterlagen oder Datenträgern mit personenbezogenen Daten zu verhindern (Clean Desk Policy).
Zutrittskontrolle
Es sind Maßnahmen zur physischen Zutrittskontrolle ergriffen worden, die es Unbefugten verwehren, sich den Systemen, Datensanlagen oder Verfahren physisch zu nähern, mit denen werden.
Mitarbeiter werden verpflichtet, Geräte zu sperren oder sie besonders zu sichern, wenn sie ihre Arbeitsumgebung oder die Geräte verlassen.
Unterlagen (Akten, Dokumente, etc.) werden sicher, z. B. in Aktenschränken oder sonstigen angemessen gesicherten Containern aufbewahrt und angemessen vor Zugriff durch unbefugte Personen gesichert.
Datenträger werden sicher aufbewahrt und angemessen vor Zugriff durch unbefugte Personen gesichert.
Zugangskontrolle
Es sind Maßnahmen zur elektronischen Zugangskontrolle ergriffen worden, die gewährleisten, dass ein Zugang (d. h. bereits die Möglichkeit der Nutzung, Verwendung oder Beobachtung) durch Unbefugte zu Systemen, Datensanlagen oder Verfahren verhindert wird.
Ein Passwortkonzept legt fest, dass Passwörter eine dem Stand der Technik und den Anforderungen an Sicherheit entsprechende Mindestlänge und Komplexität haben müssen.
Sämtliche Datenverarbeitungsanlagen sind passwortgeschützt.
Passwörter werden grundsätzlich nicht im Klartext gespeichert und nur gehashed oder verschlüsselt übertragen.
Es wird eine Passwort-Management-Software eingesetzt.
Zugangsdaten werden, wenn deren Benutzer das Unternehmen oder Organisation des Auftragsverarbeiters verlassen haben, gelöscht oder deaktiviert.
Es wird auf dem aktuellen Stand gehaltene Anti-Viren-Software eingesetzt.
Einsatz von Software-Firewall(s).
Interne Zugriffskontrolle und Eingabekontrolle (Berechtigungen für Benutzerrechte auf Zugang zu und Änderung von Daten)
Es sind Maßnahmen zur Zugriffskontrolle ergriffen worden, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass bei der nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Ferner sind Maßnahmen zur Eingabekontrolle ergriffen worden, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem in Datenssysteme eingegeben, verändert, entfernt oder sonst worden sind.
Ein Rechte- und Rollenkonzept (Berechtigungskonzept) sorgt dafür, dass der Zugriff auf personenbezogenen Daten nur für einen nach Erforderlichkeitsmaßstäben ausgewählten Personenkreis und nur in dem erforderlichen Umfang möglich ist.
Das Rechte- und Rollenkonzept (Berechtigungskonzept) wird regelmäßig, innerhalb einer angemessenen zeitlichen Frequenz sowie wenn ein Anlass es erfordert (z. B. Verstöße gegen die Zugriffsbeschränkungen), evaluiert und bei Bedarf aktualisiert.
Die Tätigkeiten der Administratoren werden im Rahmen rechtlich zulässiger Möglichkeiten und im Rahmen technisch vertretbaren Aufwandes angemessen überwacht und protokolliert.
Es wird sichergestellt, dass nachvollziehbar ist, welche Beschäftigten oder Beauftragten auf welche Daten wann Zugriff hatten (z.B. durch Protokollierung der Softwarenutzung oder Rückschluss aus den Zugriffszeiten und dem Berechtigungskonzept).
Weitergabekontrolle
Es sind Maßnahmen zur Weitergabekontrolle ergriffen worden, die gewährleisten, dass bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
Beim Zugriff auf betriebsinterne Systeme von außen (z.B. bei Fernwartung), werden verschlüsselte Übertragungstechnologien verwendet (z.B. VPN).
Die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers über Onlineangebote (Webseiten, Apps, etc.), erfolgt geschützt mittels einer TLS oder einer gleichwertig sicheren Verschlüsselung.
Dateien werden vor der Übermittlung an Cloudspeicherdienste verschlüsselt.
Sicherung der Integrität und Verfügbarkeit von Daten sowie der Belastbarkeit von Verarbeitungssystemen
Es sind Maßnahmen ergriffen worden, die gewährleisten, dass gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind und in Notfällen zügig wiederhergestellt werden können.
Es werden ausfallsichere Serversysteme und Dienste eingesetzt, die doppelt, bzw. mehrfach ausgelegt sind.
Die personenbezogenen Daten werden bei externen Hosting-Anbietern gespeichert. Die Hosting-Anbieter werden sorgfältig ausgewählt und erfüllen die Vorgaben an den Stand der Technik, im Hinblick den Schutz vor Schäden durch Brand, Feuchtigkeit, Stromausfälle, Katastrophen, unerlaubte Zugriffe sowie an Datensicherung und Patchmanagement, als auch an die Gebäudesicherung.
Die zur Verarbeitung eingesetzten Serversysteme und Dienste werden in angemessenen Abständen Belastbarkeitstests und Hardwaretests unterzogen.
Die Datensätze des Auftraggebers werden systemseitig vor versehentlicher Änderung oder Löschung geschützt (z. B. durch Zugriffsbeschränkungen, Sicherheitsabfragen und Backups).
Es werden Serversysteme und Dienste eingesetzt, die über ein angemessenes, zuverlässiges und kontrolliertes Backup- & Wiederherstellungskonzept verfügen.
Anhang: Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter setzt die folgenden Unterauftragsverarbeiter im Rahmen der von Daten für den Auftraggeber ein:
Facebook-Seiten: Wir sind gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von Daten der Besucher unserer Facebook-Seite (sog. "Fanpage") verantwortlich. Zu diesen Daten gehören Informationen zu den Arten von Inhalten, die Nutzer sich ansehen oder mit denen sie interagieren, oder die von ihnen vorgenommenen Handlungen (siehe unter „Von dir und anderen getätigte und bereitgestellte Dinge“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
), sowie Informationen über die von den Nutzern genutzten Geräte (z. B. IP-Adressen, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten; siehe unter „Geräteinformationen“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
). Wie in der Facebook-Datenrichtlinie unter „Wie verwenden wir diese Informationen?“ erläutert, erhebt und verwendet Facebook Informationen auch, um Analysedienste, so genannte "Seiten-Insights", für Seitenbetreiber bereitzustellen, damit diese Erkenntnisse darüber erhalten, wie Personen mit ihren Seiten und mit den mit ihnen verbundenen Inhalten interagieren. Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Informationen zu Seiten-Insights",
https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum
), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt. Weitere Hinweise finden sich in den "Informationen zu Seiten-Insights" (
https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data
).
Wir nutzen die Funktion "Gruppen" der Facebook-Plattform, um Interessensgruppen zu erstellen, innerhalb derer Facebook-Nutzer untereinander oder mit uns in Kontakt treten und Informationen austauschen können. Hierbei verarbeiten wir personenbezogene Daten der Nutzer unserer Gruppen soweit dies zum Zweck der Gruppennutzung sowie deren Moderation erforderlich sind. Unsere Richtlinien innerhalb der Gruppen können weitere Vorgaben und Informationen zu der Nutzung der jeweiligen Gruppe enthalten. Diese Daten umfassen Angaben zu Vor- und Nachnamen, sowie publizierte oder privat mitgeteilte Inhalte, als auch Werte zum Status der Gruppenmitgliedschaft oder Gruppenbezogene Aktivitäten, wie z.B. Ein- oder Austritt als auch die Zeitangaben zu den vorgenannten Daten. Ferner verweisen wir auf die Verarbeitung von Daten der Nutzer durch Facebook selbst. Zu diesen Daten gehören Informationen zu den Arten von Inhalten, die Nutzer sich ansehen oder mit denen sie interagieren, oder die von ihnen vorgenommenen Handlungen (siehe unter „Von dir und anderen getätigte und bereitgestellte Dinge“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
), sowie Informationen über die von den Nutzern genutzten Geräte (z. B. IP-Adressen, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten; siehe unter „Geräteinformationen“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
). Wie in der Facebook-Datenrichtlinie unter „Wie verwenden wir diese Informationen?“ erläutert, erhebt und verwendet Facebook Informationen auch, um Analysedienste, so genannte "Insights", für Gruppenbetreiber bereitzustellen, damit diese Erkenntnisse darüber erhalten, wie Personen mit ihren Gruppen und mit den mit ihnen verbundenen Inhalten interagieren.
Instagram-Plugins und -Inhalte: Wir sind gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung oder den Erhalt im Rahmen einer Übermittlung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von "Event-Daten", die Facebook mittels Funktionen von Instagram (z. B. Einbettungsfunktionen für Inhalte), die auf unserem Onlineangebot ausgeführt werden, erhebt oder im Rahmen einer Übermittlung zu folgenden Zwecken erhält, gemeinsam verantwortlich: a) Anzeige von Inhalten sowie Werbeinformationen, die den mutmaßlichen Interessen der Nutzer entsprechen; b) Zustellung kommerzieller und transaktionsbezogener Nachrichten (z. B. Ansprache von Nutzern via Facebook-Messenger); c) Verbesserung der Anzeigenauslieferung und Personalisierung von Funktionen und Inhalten (z. B. Verbesserung der Erkennung, welche Inhalte oder Werbeinformationen mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen). Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Zusatz für Verantwortliche",
https://www.facebook.com/legal/controller_addendum
), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Hinweis: Wenn Facebook uns Messwerte, Analysen und Berichte bereitstellt (die aggregiert sind, d. h. keine Angaben zu einzelnen Nutzern erhalten und für uns anonym sind), dann erfolgt diese Verarbeitung nicht im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit, sondern auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages ("Datenverarbeitungsbedingungen ",
https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing
) , der "Datensicherheitsbedingungen" (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) sowie im Hinblick auf die Verarbeitung in den USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln ("Facebook-EU-Datenübermittlungszusatz,
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt.
Wir sind gemeinsam mitMeta Platforms Ireland Limited für die Erhebung oder den Erhalt im Rahmen einer Übermittlung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von "Event-Daten", die Facebook mittels der Facebook-Social-Plugins (und Einbettungsfunktionen für Inhalte), die auf unserem Onlineangebot ausgeführt werden, erhebt oder im Rahmen einer Übermittlung zu folgenden Zwecken erhält, gemeinsam verantwortlich: a) Anzeige von Inhalten sowie Werbeinformationen, die den mutmaßlichen Interessen der Nutzer entsprechen; b) Zustellung kommerzieller und transaktionsbezogener Nachrichten (z. B. Ansprache von Nutzern via Facebook-Messenger); c) Verbesserung der Anzeigenauslieferung und Personalisierung von Funktionen und Inhalten (z. B. Verbesserung der Erkennung, welche Inhalte oder Werbeinformationen mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen). Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Zusatz für Verantwortliche",
https://www.facebook.com/legal/controller_addendum
), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Hinweis: Wenn Facebook uns Messwerte, Analysen und Berichte bereitstellt (die aggregiert sind, d. h. keine Angaben zu einzelnen Nutzern erhalten und für uns anonym sind), dann erfolgt diese Verarbeitung nicht im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit, sondern auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages ("Datenverarbeitungsbedingungen ",
https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing
) , der "Datensicherheitsbedingungen" (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) sowie im Hinblick auf die Verarbeitung in den USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln ("Facebook-EU-Datenübermittlungszusatz,
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt.
Pinetco:
Performance-Marketing-Agentur;
Dienstanbieter:
Pinetco GmbHClausewitzstraße 2142389 WuppertalVertretungsberechtigtePascal KrempKaja BraunSami Abu-HablaKontaktTelefon: +4920294709400E-Mail:
UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:DE314660074RegistereintragEintragung im Handelsregister.Registereintrag Pinetco GmbHRegistergericht: Amtsgericht WuppertalRegisternummer: HRB 28377StreitschlichtungWir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://www.pinetco.com/datenschutzerklaerung
.
Google Ads und Konversionsmessung:
Online-Marketing-Verfahren zum Zwecke der Platzierung von Inhalten und Anzeigen innerhalb des Werbenetzwerks des Diensteanbieters (z. B. in Suchergebnissen, in Videos, auf Webseiten usw.), so dass sie Nutzern angezeigt werden, die ein mutmaßliches Interesse an den Anzeigen haben. Darüber hinaus messen wir die Konversion der Anzeigen, d.h. ob die Nutzer sie zum Anlass genommen haben, mit den Anzeigen zu interagieren und die beworbenen Angebote zu nutzen (sog. Conversion). Wir erhalten jedoch nur anonyme Informationen und keine persönlichen Informationen über einzelne Nutzer;
Dienstanbieter:
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland;
Website:
https://marketingplatform.google.com
;
Datenschutzerklärung:
https://policies.google.com/privacy
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF);
Weitere Informationen:
Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten:
https://privacy.google.com/businesses/adsservices
. Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen und Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers von Daten:
https://business.safety.google/adscontrollerterms
.
Google Analytics 4:
Wir verwenden Google Analytics zur Messung und Analyse der Nutzung unseres Onlineangebotes auf der Grundlage einer pseudonymen Nutzeridentifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer enthält keine eindeutigen Daten, wie Namen oder E-Mail-Adressen. Sie dient dazu, Analyseinformationen einem Endgerät zuzuordnen, um zu erkennen, welche Inhalte die Nutzer innerhalb eines oder verschiedener Nutzungsvorgänge aufgerufen haben, welche Suchbegriffe sie verwendet haben, diese erneut aufgerufen haben oder mit unserem Onlineangebot interagiert haben. Ebenso werden der Zeitpunkt der Nutzung und deren Dauer gespeichert, sowie die Quellen der Nutzer, die auf unser Onlineangebot verweisen und technische Aspekte ihrer Endgeräte und Browser. Dabei werden pseudonyme Profile von Nutzern mit Informationen aus der Nutzung verschiedener Geräte erstellt, wobei Cookies eingesetzt werden können. Google Analytics protokolliert und speichert keine individuellen IP-Adressen für EU-Nutzer. Analytics stellt jedoch grobe geografische Standortdaten bereit, indem es die folgenden Metadaten von IP-Adressen ableitet: Stadt (und der abgeleitete Breiten- und Längengrad der Stadt), Kontinent, Land, Region, Subkontinent (und ID-basierte Gegenstücke). Beim EU-Datenverkehr werden die IP-Adressdaten ausschließlich für diese Ableitung von Geolokalisierungsdaten verwendet, bevor sie sofort gelöscht werden. Sie werden nicht protokolliert, sind nicht zugänglich und werden nicht für weitere Verwendungszwecke genutzt. Wenn Google Analytics Messdaten sammelt, werden alle IP-Abfragen auf EU-basierten Servern durchgeführt, bevor der Verkehr zur Verarbeitung an Analytics-Server weitergeleitet wird;
Dienstanbieter:
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland;
Website:
https://marketingplatform.google.com/intl/de/about/analytics/
;
Datenschutzerklärung:
https://policies.google.com/privacy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://business.safety.google/adsprocessorterms/
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
https://business.safety.google/adsprocessorterms
);
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out):
Opt-Out-Plugin:
https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
, Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen:
https://adssettings.google.com/authenticated
.
Weitere Informationen:
https://privacy.google.com/businesses/adsservices
(Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten).
Google Maps:
Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören;
Dienstanbieter:
Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland;
Website:
https://mapsplatform.google.com/
;
Datenschutzerklärung:
https://policies.google.com/privacy
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF).
Google Kundenrezensionen:
Dienst zur Einholung und/oder Darstellung der Kundenzufriedenheit und Kundenmeinungen;
Dienstanbieter:
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland;
AGB:
https://support.google.com/merchants/topic/7259129?hl=de&ref_topic=7257954
;
Datenschutzerklärung:
https://policies.google.com/privacy
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF);
Weitere Informationen:
Im Rahmen der Einholung von Kundenrezensionen werden eine Identifikationsnummer sowie Zeitpunkt für den zu bewertenden Geschäftsvorgang, bei direkt an Kunden versendeten Rezensionsanfragen die E-Mailadresse des Kunden sowie deren Angabe zum Land des Wohnsitzes als auch die Rezensionsangaben selbst verarbeitet; Weitere Angaben zu den Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten:
https://privacy.google.com/businesses/adsservices
. Datenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte: Informationen zu den Diensten Datenverarbeitungsbedingungen zwischen Verantwortlichen und Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers von Daten:
https://business.safety.google/adscontrollerterms
.
Facebook-Seiten:
Profile innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook - Wir sind gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von Daten der Besucher unserer Facebook-Seite (sog. "Fanpage") verantwortlich. Zu diesen Daten gehören Informationen zu den Arten von Inhalten, die Nutzer sich ansehen oder mit denen sie interagieren, oder die von ihnen vorgenommenen Handlungen (siehe unter „Von dir und anderen getätigte und bereitgestellte Dinge“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
), sowie Informationen über die von den Nutzern genutzten Geräte (z. B. IP-Adressen, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten; siehe unter „Geräteinformationen“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
). Wie in der Facebook-Datenrichtlinie unter „Wie verwenden wir diese Informationen?“ erläutert, erhebt und verwendet Facebook Informationen auch, um Analysedienste, so genannte "Seiten-Insights", für Seitenbetreiber bereitzustellen, damit diese Erkenntnisse darüber erhalten, wie Personen mit ihren Seiten und mit den mit ihnen verbundenen Inhalten interagieren. Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Informationen zu Seiten-Insights",
https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum
), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt. Weitere Hinweise finden sich in den "Informationen zu Seiten-Insights" (
https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data
);
Dienstanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.facebook.com/about/privacy
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
).
Weitere Informationen:
Vereinbarung gemeinsamer Verantwortlichkeit:
https://www.facebook.com/legal/terms/information_about_page_insights_data
. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich auf die Erhebung durch und Übermittlung von Daten an Meta Platforms Ireland Limited, ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die weitere Verarbeitung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta Platforms Ireland Limited, was insbesondere die Übermittlung der Daten an die Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc. in den USA betrifft (auf der Grundlage der zwischen Meta Platforms Ireland Limited und Meta Platforms, Inc. geschlossenen Standardvertragsklauseln).
Facebook Werbeanzeigen:
Schaltung von Werbeanzeigen innerhalb der Facebook Plattform und Auswertung der Anzeigenergebnisse;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.facebook.com/about/privacy
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF);
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out):
Wir verweisen auf die Datenschutz - und Werbeeinstellungen im Profil der Nutzer bei den Facebook-Plattform sowie im Rahmen von Facebooks Einwilligungsverfahren und Facebooks Kontaktmöglichkeiten zur Wahrnehmung von Auskunfts- und anderen Betroffenenrechten in Facebooks Datenschutzerklärung.
Weitere Informationen:
Event Daten der Nutzer, d.h. Verhaltens- und Interessensangaben, werden für die Zwecke der gezielten Werbung und der Zielgruppenbildung auf der Grundlage der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit ("Zusatz für Verantwortliche",
https://www.facebook.com/legal/controller_addendum
) verarbeitet. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich auf die Erhebung durch und Übermittlung von Daten an Meta Platforms Ireland Limited, ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die weitere Verarbeitung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta Platforms Ireland Limited, was insbesondere die Übermittlung der Daten an die Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc. in den USA betrifft (auf der Grundlage der zwischen Meta Platforms Ireland Limited und Meta Platforms, Inc. geschlossenen Standardvertragsklauseln).
Facebook-Jobs:
Stellengesuch- und bewerbungsbezogene Dienstleistungen innerhalb der Facebook-Plattform;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.facebook.com/about/privacy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
).
Facebook-Gruppen:
Interessensgruppen innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook - Wir nutzen die Funktion "Gruppen" der Facebook-Plattform, um Interessensgruppen zu erstellen, innerhalb derer Facebook-Nutzer untereinander oder mit uns in Kontakt treten und Informationen austauschen können. Hierbei verarbeiten wir personenbezogene Daten der Nutzer unserer Gruppen soweit dies zum Zweck der Gruppennutzung sowie deren Moderation erforderlich sind. Unsere Richtlinien innerhalb der Gruppen können weitere Vorgaben und Informationen zu der Nutzung der jeweiligen Gruppe enthalten. Diese Daten umfassen Angaben zu Vor- und Nachnamen, sowie publizierte oder privat mitgeteilte Inhalte, als auch Werte zum Status der Gruppenmitgliedschaft oder Gruppenbezogene Aktivitäten, wie z.B. Ein- oder Austritt als auch die Zeitangaben zu den vorgenannten Daten. Ferner verweisen wir auf die Verarbeitung von Daten der Nutzer durch Facebook selbst. Zu diesen Daten gehören Informationen zu den Arten von Inhalten, die Nutzer sich ansehen oder mit denen sie interagieren, oder die von ihnen vorgenommenen Handlungen (siehe unter „Von dir und anderen getätigte und bereitgestellte Dinge“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
), sowie Informationen über die von den Nutzern genutzten Geräte (z. B. IP-Adressen, Betriebssystem, Browsertyp, Spracheinstellungen, Cookie-Daten; siehe unter „Geräteinformationen“ in der Facebook-Datenrichtlinie:
https://www.facebook.com/policy
). Wie in der Facebook-Datenrichtlinie unter „Wie verwenden wir diese Informationen?“ erläutert, erhebt und verwendet Facebook Informationen auch, um Analysedienste, so genannte "Insights", für Gruppenbetreiber bereitzustellen, damit diese Erkenntnisse darüber erhalten, wie Personen mit ihren Gruppen und mit den mit ihnen verbundenen Inhalten interagieren;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.facebook.com/about/privacy
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF).
Instagram:
Nachrichtenversand über das sozialen Netzwerk Instagram;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://instagram.com/about/legal/privacy
.
Instagram:
Soziales Netzwerk;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://instagram.com/about/legal/privacy
.
Instagram Werbeanzeigen:
Schaltung von Werbeanzeigen innerhalb der Plattform Instagram und Auswertung der Anzeigenergebnisse;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://instagram.com/about/legal/privacy
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF);
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out):
Wir verweisen auf die Datenschutz - und Werbeeinstellungen im Profil der Nutzer bei der Plattform Instagram sowie im Rahmen von Instagrams Einwilligungsverfahren und Instagrams Kontaktmöglichkeiten zur Wahrnehmung von Auskunfts- und anderen Betroffenenrechten in Instagrams Datenschutzerklärung.
Weitere Informationen:
Event Daten der Nutzer, d.h. Verhaltens- und Interessensangaben, werden für die Zwecke der gezielten Werbung und der Zielgruppenbildung auf der Grundlage der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit ("Zusatz für Verantwortliche",
https://www.facebook.com/legal/controller_addendum
) verarbeitet. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich auf die Erhebung durch und Übermittlung von Daten an Meta Platforms Ireland Limited, ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die weitere Verarbeitung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta Platforms Ireland Limited, was insbesondere die Übermittlung der Daten an die Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc. in den USA betrifft (auf der Grundlage der zwischen Meta Platforms Ireland Limited und Meta Platforms, Inc. geschlossenen Standardvertragsklauseln).
Instagram-Plugins und -Inhalte:
Instagram Plugins und -Inhalte - Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Instagram teilen können. - Wir sind gemeinsam mit Meta Platforms Ireland Limited für die Erhebung oder den Erhalt im Rahmen einer Übermittlung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von "Event-Daten", die Facebook mittels Funktionen von Instagram (z. B. Einbettungsfunktionen für Inhalte), die auf unserem Onlineangebot ausgeführt werden, erhebt oder im Rahmen einer Übermittlung zu folgenden Zwecken erhält, gemeinsam verantwortlich: a) Anzeige von Inhalten sowie Werbeinformationen, die den mutmaßlichen Interessen der Nutzer entsprechen; b) Zustellung kommerzieller und transaktionsbezogener Nachrichten (z. B. Ansprache von Nutzern via Facebook-Messenger); c) Verbesserung der Anzeigenauslieferung und Personalisierung von Funktionen und Inhalten (z. B. Verbesserung der Erkennung, welche Inhalte oder Werbeinformationen mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen). Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Zusatz für Verantwortliche",
https://www.facebook.com/legal/controller_addendum
), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Hinweis: Wenn Facebook uns Messwerte, Analysen und Berichte bereitstellt (die aggregiert sind, d. h. keine Angaben zu einzelnen Nutzern erhalten und für uns anonym sind), dann erfolgt diese Verarbeitung nicht im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit, sondern auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages ("Datenverarbeitungsbedingungen ",
https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing
) , der "Datensicherheitsbedingungen" (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) sowie im Hinblick auf die Verarbeitung in den USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln ("Facebook-EU-Datenübermittlungszusatz,
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://instagram.com/about/legal/privacy
.
Facebook-Messenger:
Facebook-Messenger mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Facebook-Messengers setzt eine Aktivierung voraus, sofern sie nicht standardmäßig aktiviert sein sollte);
Dienstanbieter:
Meta Platforms Irland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.facebook.com/about/privacy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
).
Facebook-Plugins und -Inhalte:
Facebook Social Plugins und Inhalte - Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Facebook teilen können. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins können hier eingesehen werden:
https://developers.facebook.com/docs/plugins/
- Wir sind gemeinsam mitMeta Platforms Ireland Limited für die Erhebung oder den Erhalt im Rahmen einer Übermittlung (jedoch nicht die weitere Verarbeitung) von "Event-Daten", die Facebook mittels der Facebook-Social-Plugins (und Einbettungsfunktionen für Inhalte), die auf unserem Onlineangebot ausgeführt werden, erhebt oder im Rahmen einer Übermittlung zu folgenden Zwecken erhält, gemeinsam verantwortlich: a) Anzeige von Inhalten sowie Werbeinformationen, die den mutmaßlichen Interessen der Nutzer entsprechen; b) Zustellung kommerzieller und transaktionsbezogener Nachrichten (z. B. Ansprache von Nutzern via Facebook-Messenger); c) Verbesserung der Anzeigenauslieferung und Personalisierung von Funktionen und Inhalten (z. B. Verbesserung der Erkennung, welche Inhalte oder Werbeinformationen mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen). Wir haben mit Facebook eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen ("Zusatz für Verantwortliche",
https://www.facebook.com/legal/controller_addendum
), in der insbesondere geregelt wird, welche Sicherheitsmaßnahmen Facebook beachten muss (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) und in der Facebook sich bereit erklärt hat die Betroffenenrechte zu erfüllen (d. h. Nutzer können z. B. Auskünfte oder Löschungsanfragen direkt an Facebook richten). Hinweis: Wenn Facebook uns Messwerte, Analysen und Berichte bereitstellt (die aggregiert sind, d. h. keine Angaben zu einzelnen Nutzern erhalten und für uns anonym sind), dann erfolgt diese Verarbeitung nicht im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit, sondern auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages ("Datenverarbeitungsbedingungen ",
https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing
) , der "Datensicherheitsbedingungen" (
https://www.facebook.com/legal/terms/data_security_terms
) sowie im Hinblick auf die Verarbeitung in den USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln ("Facebook-EU-Datenübermittlungszusatz,
https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum
). Die Rechte der Nutzer (insbesondere auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei zuständiger Aufsichtsbehörde), werden durch die Vereinbarungen mit Facebook nicht eingeschränkt;
Dienstanbieter:
Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.facebook.com/about/privacy
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF).
Tiktok Werbeanzeigen:
Schaltung von Werbeanzeigen innerhalb der Plattform Tiktok und Auswertung der Anzeigenergebnisse;
Dienstanbieter:
TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland und TikTok Information Technologies UK Limited, Kaleidoscope, 4 Lindsey Street, London, United Kingdom, EC1A 9HP;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://www.tiktok.com/de/privacy-policy
.
TikTok-Plugins und -Inhalte:
TikTok-Plugins und -Inhalte - Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören;
Dienstanbieter:
TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland und TikTok Information Technologies UK Limited, Kaleidoscope, 4 Lindsey Street, London, United Kingdom, EC1A 9HP;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://www.tiktok.com/de/privacy-policy
.
TikTok:
Soziales Netzwerk / Video-Plattform;
Dienstanbieter:
TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland und TikTok Information Technologies UK Limited, Kaleidoscope, 4 Lindsey Street, London, United Kingdom, EC1A 9HP;
Website:
.
Datenschutzerklärung:
https://www.tiktok.com/de/privacy-policy
.
LinkedIn Recruiter:
Stellengesuch- und bewerbungsbezogene Dienstleistungen innerhalb der LinkedIn-Plattform;
Dienstanbieter:
LinkedIn Irland Unlimited Company, Wilton Plaza Wilton Place, Dublin 2, Irland;
Website:
;
AGB:
https://legal.linkedin.com/dpa
;
Datenschutzerklärung:
https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy
.
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://legal.linkedin.com/dpa
.
LinkedIn:
Soziales Netzwerk;
Dienstanbieter:
LinkedIn Irland Unlimited Company, Wilton Plaza Wilton Place, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://legal.linkedin.com/dpa
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
Standardvertragsklauseln (
https://legal.linkedin.com/dpa
).
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out):
https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out
.
LinkedIn Werbeanzeigen:
Schaltung von Werbeanzeigen innerhalb der Plattform LinkedIn und Auswertung der Anzeigenergebnisse;
Dienstanbieter:
LinkedIn Irland Unlimited Company, Wilton Plaza Wilton Place, Dublin 2, Irland;
Website:
https://business.linkedin.com/de-de/marketing-solutions/ads
;
Datenschutzerklärung:
https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
Standardvertragsklauseln (
https://de.linkedin.com/legal/l/dpa
);
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out):
https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out
.
Weitere Informationen:
https://legal.linkedin.com/dpa
.
LinkedIn-Plugins und -Inhalte:
LinkedIn-Plugins und -Inhalte- Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von LinkedIn teilen können;
Dienstanbieter:
LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://legal.linkedin.com/dpa
;
Grundlage Drittlandübermittlung:
Standardvertragsklauseln (
https://legal.linkedin.com/dpa
).
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out):
https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls/retargeting-opt-out
.
HubSpot:
Kundenmanagement sowie Prozess- und Vertriebsunterstützung mit personalisierter Kundenbetreuung mit Multi-Channel-Kommunikation, d.h. Management von Kundenanfragen aus verschiedenen Kanälen sowie mit Analyse- und Feedbackfunktionen;
Dienstanbieter:
HubSpot, Inc., 25 First St., 2nd floor, Cambridge, Massachusetts 02141, USA;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://legal.hubspot.com/de/privacy-policy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
).
HubSpot:
Marketingsoftware zu Lead-Generierung, Marketing-Automatisierung und Analyse;
Dienstanbieter:
HubSpot, Inc., 25 First St., 2nd floor, Cambridge, Massachusetts 02141, USA;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://legal.hubspot.com/de/privacy-policy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
).
HubSpot:
E-Mail-Versand- und Automatisierungsdienste;
Dienstanbieter:
HubSpot, Inc., 25 First St., 2nd floor, Cambridge, Massachusetts 02141, USA;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://legal.hubspot.com/de/privacy-policy
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
).
Brevo:
E-Mail-Versand- und Automatisierungsdienste;
Dienstanbieter:
Sendinblue GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Deutschland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://www.brevo.com/legal/privacypolicy/
.
Auftragsverarbeitungsvertrag:
Wird vom Dienstanbieter bereitgestellt.
sevDesk:
Online-Software für Rechnungsstellung, Buchhaltung, Banking und Steuereinreichung mit Belegspeicherung;
Dienstanbieter:
sevDesk GmbH, Hauptstraße 115, 77652 Offenburg, Deutschland;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://sevdesk.de/sicherheit-datenschutz/
.
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://sevdesk.de/sicherheit-datenschutz/
.
Amazon Web Services (AWS):
Leistungen auf dem Gebiet der Bereitstellung von informationstechnischer Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen (z.B. Speicherplatz und/oder Rechenkapazitäten);
Dienstanbieter:
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxemburg;
Website:
;
Datenschutzerklärung:
https://aws.amazon.com/de/privacy/
;
Auftragsverarbeitungsvertrag:
https://aws.amazon.com/de/compliance/gdpr-center/
.
Grundlage Drittlandübermittlung:
EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (
https://aws.amazon.com/service-terms/
).
Google Optimize:
Software zur Analyse und Optimierung von Onlineangeboten auf Grundlage von Feedbackfunktionen sowie pseudonym durchgeführten Messungen und Analysen des Nutzerverhaltens, zu denen insbesondere A/B-Tests (Messung der Beliebtheit und Nutzerfreundlichkeit von unterschiedlichen Inhalten und Funktionen), Messung von Klickstrecken und der Interaktion mit Inhalten und Funktionen des Onlineangebotes gehören können; Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Website: https://optimize.google.com; Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy; Auftragsverarbeitungsvertrag: https://business.safety.google/adsprocessorterms; Grundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (https://business.safety.google/adsprocessorterms); Weitere Informationen: https://privacy.google.com/businesses/adsservices (Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten).
Meta-Pixel und Zielgruppenbildung (Custom Audiences):
Mit Hilfe des Meta-Pixels (oder vergleichbarer Funktionen, zur Übermittlung von Event-Daten oder Kontaktinformationen mittels von Schnittstellen in Apps) ist es dem Unternehmen Meta zum einen möglich, die Besucher unseres Onlineangebotes als Zielgruppe für die Darstellung von Anzeigen (sogenannte "Meta-Ads") zu bestimmen. Dementsprechend setzen wir das Meta-Pixel ein, um die durch uns geschalteten Meta-Ads nur solchen Nutzern auf Plattformen von Meta und innerhalb der Dienste der mit Meta kooperierenden Partner (so genanntes "Audience Network" https://www.facebook.com/audiencenetwork/ ) anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Onlineangebot gezeigt haben oder die bestimmte Merkmale (z.B. Interesse an bestimmten Themen oder Produkten, die anhand der besuchten Webseiten ersichtlich werden) aufweisen, die wir an Meta übermitteln (sogenannte "Custom Audiences“). Mit Hilfe des Meta-Pixels möchten wir auch sicherstellen, dass unsere Meta-Ads dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen und nicht belästigend wirken. Mit Hilfe des Meta-Pixels können wir ferner die Wirksamkeit der Meta-Ads für statistische und Marktforschungszwecke nachvollziehen, indem wir sehen, ob Nutzer nach dem Klick auf eine Meta-Ad auf unsere Webseite weitergeleitet wurden (sogenannte "Konversionsmessung“); Dienstanbieter: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland; Website: https://www.facebook.com; Datenschutzerklärung: https://www.facebook.com/about/privacy; Auftragsverarbeitungsvertrag: https://www.facebook.com/legal/terms/dataprocessing; Grundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum); Weitere Informationen: Event Daten der Nutzer, d.h. Verhaltens- und Interessensangaben, werden für die Zwecke der gezielten Werbung und der Zielgruppenbildung auf der Grundlage der Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit ("Zusatz für Verantwortliche", https://www.facebook.com/legal/controller_addendum) verarbeitet. Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich auf die Erhebung durch und Übermittlung von Daten an Meta Platforms Ireland Limited, ein Unternehmen mit Sitz in der EU. Die weitere Verarbeitung der Daten liegt in der alleinigen Verantwortung von Meta Platforms Ireland Limited, was insbesondere die Übermittlung der Daten an die Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc. in den USA betrifft (auf der Grundlage der zwischen Meta Platforms Ireland Limited und Meta Platforms, Inc. geschlossenen Standardvertragsklauseln).
UTM Parameter:
Analyse von Quellen und Benutzeraktionen auf der Grundlage einer Erweiterung von auf uns verweisenden Webadressen mit einem zusätzlichen Parameter, dem "UTM"-Parameter. Zum Beispiel kann ein UTM-Parameter "utm_source=plattformX &utm_medium=video" uns sagen, dass eine Person den Link auf der Plattform X innerhalb eines Videos angeklickt hat. Die UTM-Parameter geben Auskunft über die Quelle des Links, das verwendete Medium (z.B. Social Media, Website, Newsletter), die Art der Kampagne oder den Inhalt der Kampagne (z.B. Posting, Link, Bild und Video). Mit Hilfe dieser Informationen können wir z.B. unsere Sichtbarkeit im Internet oder die Wirksamkeit unserer Kampagnen überprüfen.
Zielgruppenbildung mit Google Analytics:
Wir setzen Google Analytics ein, um die durch innerhalb von Werbediensten Googles und seiner Partner geschalteten Anzeigen, nur solchen Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Onlineangebot gezeigt haben oder die bestimmte Merkmale (z.B. Interessen an bestimmten Themen oder Produkten, die anhand der besuchten Webseiten bestimmt werden) aufweisen, die wir an Google übermitteln (sog. "Remarketing-“, bzw. "Google-Analytics-Audiences“). Mit Hilfe der Remarketing Audiences möchten wir auch sicherstellen, dass unsere Anzeigen dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen; Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Website: https://marketingplatform.google.com; Rechtsgrundlagen: https://business.safety.google/adsprocessorterms/; Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy; Auftragsverarbeitungsvertrag: https://business.safety.google/adsprocessorterms/; Grundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF); Weitere Informationen: Arten der Verarbeitung sowie der verarbeiteten Daten: https://privacy.google.com/businesses/adsservices; Datenverarbeitungsbedingungen für Google Werbeprodukte und Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers von Daten: https://business.safety.google/adsprocessorterms.
Hotjar Observe:
Software zur Analyse und Optimierung von Onlineangeboten auf Grundlage von pseudonym durchgeführten Messungen und Analysen des Nutzerverhaltens, zu denen insbesondere A/B-Tests (Messung der Beliebtheit und Nutzerfreundlichkeit von unterschiedlichen Inhalten und Funktionen), Messung von Klickstrecken und der Interaktion mit Inhalten und Funktionen des Onlineangebotes (sog. Heatmaps und Recordings) gehören können; Dienstanbieter: Hotjar Ltd., 3 Lyons Range, 20 Bisazza Street, Sliema SLM 1640, Malta ; Website: https://www.hotjar.com; Datenschutzerklärung: https://www.hotjar.com/legal/policies/privacy; Löschung von Daten: Die Cookies, die Hotjar nutzt, haben eine unterschiedliche "Lebensdauer"; manche bleiben bis zu 365 Tagen, manche nur während des aktuellen Besuchs gültig; Cookie-Richtlinie: https://www.hotjar.com/legal/policies/cookie-information; Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): https://www.hotjar.com/legal/compliance/opt-out.
Microsoft Clarity:
Software zur Analyse und Optimierung von Onlineangeboten auf Grundlage von Feedbackfunktionen sowie pseudonym durchgeführten Messungen und Analysen des Nutzerverhaltens, zu denen insbesondere A/B-Tests (Messung der Beliebtheit und Nutzerfreundlichkeit von unterschiedlichen Inhalten und Funktionen), Messung von Klickstrecken und der Interaktion mit Inhalten und Funktionen des Onlineangebotes gehören können; Dienstanbieter: Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 USA; Website: https://clarity.microsoft.com/; Datenschutzerklärung: https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement; Grundlage Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework (DPF).
Hinweis auf fehlende Aufführungen:
Der Auftragverarbeiter bemüht sich dem Auftraggeber eine bestmögliche Zusammenstellung aller bekannten Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen und beabsichtigt dabei eine entsprechende Sorgfaltspflicht. Die vorliegende Auflistung kann situativ vervollständigt werden und zum Tag der Erstellung ggf. nicht vollständig abgebildet sein.
Stand: 10.08.2023