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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer bzw Kandidaten der Plattform Social Matching - Stand 16.09.24

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen bzw Kunden der Plattform Social Matching - Stand 16.09.24

Auftragsverarbeitungsvertrag, inkl. TOMs - Kunde - Stand 16.09.2024

Zusätzlich finden Sie diese hier nacheinander aufgeführt:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer/ Kandidaten (zur Nutzung der Plattform Social Matching)

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Registrierung und Vertragsschluss

3. Dienste von Social Matching und Bewerbungsverfahren

4. Nutzungsrechte an der Plattform

5. Verantwortung und Pflichten des Kandidaten

6. Vertragsdauer, Kündigung

7. Vergütung

8. Gewährleistung

9. Haftung

10. Datenschutz

11 Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Social Matching Plattformen GmbH, mit Sitz in der Obergrombacher Straße 13 in 76646 Bruchsal, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 747918 und vertreten durch die Geschäftsführung Herr Mario Müller (nachstehend „Social Matching“ genannt), ist Betreiber der Social Matching Online - Plattform (nachstehend „Plattform“ genannt), auf der Unternehmen (vorrangig Leistungserbringer/ Arbeitgeber im Sozial-/Gesundheitswesen, sowie branchenzugehörige Bildungseinrichtungen und weitere Branchendienstleistungserbringer; nachstehend „Kunden“ genannt) mit Tätigkeitssuchenden im Sozialwesen (u. a. im Bereich Job, Ausbildung, Studium und Ehrenamt; nachstehend „Kandidaten“ genannt) in Kontakt kommen können. Kandidaten können hierzu ihre zugehörigen Einrichtungen und Stellenanzeigen veröffentlichen und relevante Daten eintragen, damit sich Kandidaten bewerben können bzw. auf weitere Dienstleistungsangebote aufmerksam werden.

1.2 Das Angebot von Social Matching richtet sich ausschließlich an natürliche, volljährige Kandidaten in ihrer Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB; eine Nutzung der Plattform zu Erwerbs- oder sonstigen gewerblichen Zwecken durch Kandidaten wie insbesondere das Anwerben von anderen Kandidaten (z.B. durch Drittrecruiter, Headhunter o. ä.) ist nicht gestattet. Minderjährige und andere nicht oder nur beschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer / Kandidaten ("Kandidaten-AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kandidaten und Social Matching im Hinblick auf die Nutzung der Plattform sowie der von Social Matching in diesem Zusammenhang angebotenen Dienste.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Kandidaten-AGB abweichende Bedingungen des Kandidaten finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Social Matching in Kenntnis solcher Bedingungen die Nutzung der Plattform und der Leistungen durch den Kandidaten vorbehaltlos ermöglicht.

2. Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Die Basis-Funktionen der Plattform können ohne Registrierung genutzt werden. Bestimmte Funktionen, wie z.B. die aktive Bewerbung eines Kandidaten oder die Möglichkeit, Suchverläufe, Präferenzen oder Dateneingaben (inkl. Dateianhänge) zu speichern, setzen jedoch eine Registrierung durch Eröffnung eines Mitgliedskontos (nachfolgend auch „Account“) voraus. Im Falle der aktiven Nutzung ist die Akzeptanz dieser Kandidaten-AGB verpflichtend. Mit der Annahme der Kandidaten-AGB bestätigt der Kandidat, diese gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese als elementaren Vertragsbestandteil. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.

2.2 Social Matching ist berechtigt, die Kandidaten-AGB und sonstige Vertragsinhalte jederzeit zu ändern, solange durch eine solche Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird. Neufassungen der Kandidaten-AGB werden dem Kandidaten per E-Mail oder mittels Pop-Up Benachrichtigung auf der Plattform unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kandidat der Neufassung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kandidat bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kandidat der Neufassung der Kandidaten-AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von Social Matching aber mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich gekündigt werden.

3. Dienste von Social Matching und Bewerbungsverfahren

3.1 Social Matching stellt die Plattform sowie die angebotenen Dienste den Kandidaten während der Vertragslaufzeit im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen über das Internet zur Verfügung mit dem Zweck, dass Kandidaten sich bei Kunden bewerben können bzw. auf weitere Dienstleistungsangebote (durch Branchendienstleistungserbinger oder Bildungsinstitutionen) aufmerksam werden. Die Mission von Social Matching ist es dabei, die verschiedenen Rahmenbedingungen transparenter und vergleichbarer zu machen und den Bewerbungsprozess für Kandidaten zu vereinfachen. Die Möglichkeit von Push-/ und E-Mail- und WhatsApp-Benachrichtigungen für Kandidaten vereinfacht dabei den aktiven Suchprozess durch das Anbieter einer kostenfreien Beratung. Der Funktionsumfang der Plattform ergibt sich darüber hinaus aus der entsprechenden Beschreibung auf der Website von Social Matching. Updates der Plattform werden allen Kandidaten während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt; Updates können auch neue oder geänderte Funktionen beinhalten, ohne dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang hierdurch wesentlich eingeschränkt werden darf.

3.2 Für die Kontaktanbahnung zwischen Kunden und Kandidaten gilt Folgendes: Die interessierten Kandidaten bewerben sich direkt beim Kunden. Die vom Kandidaten freigegebenen persönlichen Daten werden dem Kunden zugänglich und er kann diese nutzen, um in Kontakt und in ein Bewerbungsverfahren einzutreten. Es bleibt dem Kunden freigestellt, ob er die Kontaktdaten für eigene interne Kommunikationswege nutzt oder ob er den Kontakt mit dem Kandidaten innerhalb der Plattform führt (innerhalb der Plattform werden dann Benachrichtigungen zu „Unterhaltungen“ per E-Mail und ggf. – falls vom Kandidaten eine Handynummer angegeben wurde – per WhatsApp weitergeleitet, sofern dieser diesen Messanger-Dienst nutzt). Mit erfolgter Kontaktübermittlung von dem Kandidaten zum Kunden ist letztgenannter verantwortlich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Social Matching stellt dabei die Plattform mit zugehörigen Werbemaßnahmen zur Verfügung, wirkt auf Vermittlungserfolg hin, kann jedoch diesen nicht garantieren und schuldet keinen Vermittlungserfolg.

3.3 Der Kandidat entscheidet grundsätzlich selbst, welche Daten er an den Kunden weitergibt und welche nachfolgenden Kommunikationswege er mit diesem für den Bewerbungsprozess aufnimmt. Social Matching stellt mit der Plattform auch eine Chatfunktion mit Kunden zur Verfügung, die freiwillig genutzt werden kann, bspw. auch um Unterlagen nachzureichen oder auch eine Dreieckskommunikation mit Kunden als potenzielle Arbeitgeber, aber auch Bildungseinrichtungen (z. B. für Ausbildung, Studium) herzustellen. Kandidaten können das eigene Profil zur Speicherung persönlicher Dateneingaben, Suchpräferenzen oder auch Dateianhänge in einer Dateiablage nutzen.

3.4 Die vom Kandidaten zum Zweck der Nutzung der „Direkt-Bewerben“-Funktion bzw. der Tätigkeitssuche zur Verfügung gestellten Informationen über seine Person gibt Social Matching nur an einen oder mehrere Kunden weiter, wenn der Kandidat dieser Weitergabe vorher, ausdrücklich (durch aktives Anklicken des vorgesehenen Abfragefeldes in der Plattform) und im konkreten Bewerbungsfall zugestimmt hat. Der Kandidat entscheidet dabei auch, ob nur für dieses Bewerbungsverfahren seine Daten weitergegeben werden dürfen oder optional auch, ob der Kunde diese Daten bis zu 6 Monaten in einem Kandidatenpool intern speichern, verarbeiten und für die erneute Kontaktaufnahme nutzen darf. Die Einhaltung der Datenschutzanforderungen gehen mit der Auswahl der entsprechenden Zustimmungsfelder an den Kunden über, indem der Kandidat nachfolgend auf den Button „Bewerben“ klickt.

3.5 Social Matching bietet selbst keine Leistungen der direkten Betreuung o. ä. im Sozial-/Gesundheitswesen an. Die Kandidaten sind weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen von Social Matching. Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande. Social Matching ist kein Stellvertreter o. ä. des Kandidaten bzw. des Kunden. Der Kandidat unterliegt bei der Durchführung der vermittelten Dienstverträge auch keinen Weisungen von Social Matching. Jeder Kandidat ist selbstständig und handelt auf eigene Verantwortung.

3.6 Social Matching ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Dienste ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen, wobei Social Matching gegenüber dem Kandidaten stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Insbesondere wird Social Matching einen Subunternehmer mit dem Hosting der Plattform beauftragen.

3.7 Social Matching gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von Social Matching beauftragten Rechenzentrums) von 97 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit („Ausfallzeit“) ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Social Matching liegen, dem Kandidaten nicht zur Verfügung steht. Eine Ausfallzeit ist insbesondere dann nicht anzunehmen, soweit diese auf den folgenden Umständen beruht:

Fehlbedienung oder vertragswidrige Nutzung des Kandidaten;

geplante und angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. zum Aufspielen von Updates);

technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Social Matching (z.B. bei der Datenübertragung außerhalb des Rechenzentrums und des Datennetzes von Social Matching);

unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Ausfälle auf Seiten des Rechenzentrums / Hosting Providers;

Viren- oder Hackerangriffe, wenn und soweit Social Matching dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen hat;

höhere Gewalt.

Social Matching wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (z.B. abends oder am Wochenende) durchführen und dem Kandidaten diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 72 Stunden ankündigen; in Eilfällen (z.B. Einspielen eines wichtigen Sicherheitspatches) darf diese Frist unterschritten werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 12 Stunden im Monat nicht überschreiten.

3.8 Social Matching kann den Zugang zur Plattform für einzelne oder alle Kandidaten zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Datenintegrität oder die Vermeidung schwerwiegender Störungen oder drohender Datenverluste dies erfordern. Social Matching wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen der Kandidaten angemessen Rücksicht nehmen, die Kandidaten über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.

3.9 Social Matching bietet den Kandidaten verschiedene Supportmaßnahmen an (u. a. telefonische Kontaktaufnahme, sowie die Nutzung eines Kontaktformulars), damit die Plattform bestmöglich genutzt werden kann.

3.10 Social Matching passt den Funktionsumfang der Plattform regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Weiterentwicklung und geänderte Marktbedürfnisse an, um die vereinbarten Einsatzzwecke bestmöglich zu erfüllen. Dies kann Änderungen von Funktionalitäten und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Solche Änderungen erfolgen nur, sofern sie für den Kandidaten zumutbar sind und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird. Social Matching wird den Kandidaten über wesentliche Änderungen vorab über die Plattform informieren.

4. Nutzungsrechte an der Plattform

4.1 Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform und der zugrunde liegenden Software verbleiben im Verhältnis zum Kandidaten ausschließlich bei Social Matching bzw. dessen Lizenzgebern.

4.2 Social Matching räumt dem Kandidaten für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die von Social Matching zur Erbringung ihrer Dienste bereitgestellte Plattform für seine eigenen persönlichen Zwecke zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der Social Matching-Website. Alle darüberhinausgehenden Rechte an der Plattform verbleiben bei Social Matching.

5. Verantwortung und Pflichten des Kandidaten

5.1 Der Kandidat hat, falls er dies nutzt, im Zuge seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Angaben, die der Kandidat bei seiner Registrierung gemacht hat, nachträglich ändern sollten, ist der Kandidat verpflichtet, diese Angaben innerhalb seines Accounts unverzüglich selbst zu korrigieren oder Social Matching rechtzeitig über Änderungen mindestens in Textform (E-Mail) zu informieren. Der Kandidat hat seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) zu verwahren.

5.2 Social Matching prüft die Identität der Kunden nach bestem Wissen und Gewissen in Form einer Verifizierung mithilfe der Bestätigung der E-Mailadresse und in Folge durch einen persönlichen Verifizierungsprozess (Telefonat, Videokonferenz, nachrangiger Vertragsabschluss). Social Matching bemüht sich dabei, Kunden im Sinne von Recruiting-Drittanbietern keinen Zugang zur Plattform zu gewähren, kann dies aber nicht ganz ausschließen. Die Überprüfung der Eignung des Kunden für die vom Kandidaten verfolgten Zwecke obliegt dem Kandidaten.

5.3 Damit die Plattform bereitgestellt sowie die Dienste abgerufen werden können, muss der Kandidat permanent mit dem Internet verbunden sein. Ein Breitband-Internetzugang ist erforderlich. Der Kandidat hat zudem sicherzustellen, dass auf seinen IT-Systemen und seinen Endgeräten handelsübliche und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und dass diese und die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Er verpflichtet sich, auch im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner IT-Systeme und Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Im Falle von Störungen im Rahmen der Nutzung der Dienste von Social Matching wird der Kandidat Social Matching von diesen Störungen unverzüglich über das bereitgestellte Kontaktformular in Kenntnis setzen.

5.4 Der Kandidat ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze, insbesondere zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte über die Plattform zu verbreiten. Der Kandidat gewährleistet insoweit insbesondere:

dass er keine unangemessenen, beleidigenden, rassistischen, aufhetzenden, sexistischen, pornografischen, falschen, irreführenden, fehlerhaften, rechtsverletzenden, diffamierenden oder verleumderischen Inhalte veröffentlicht;

dass er nicht unaufgefordert oder unbefugt Anzeigen, Werbung oder Spam-Nachrichten im Rahmen der Plattform oder außerhalb der Plattform an andere Nutzer der Plattform übermittelt;

dass er die Plattform im Übrigen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet.

5.5 Der Kandidat verpflichtet sich, jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

5.6 Bei einem Verstoß des Kandidaten gegen gesetzliche Vorschriften oder die Regelungen dieser Kandidaten-AGB sowie bei dem begründeten Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist Social Matching berechtigt, den Zugang des Kandidaten zur Plattform vorübergehend zu sperren. Bei einer solchen Entscheidung wird Social Matching die berechtigten Interessen des Kandidaten angemessen berücksichtigen. Social Matching wird den Kandidaten über die Sperre möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit dies rechtlich zulässig ist, per E-Mail unterrichten. Weitergehende Rechte von Social Matching, z.B. zur Kündigung, bleiben hiervon unberührt.

6. Vertragsdauer, Kündigung

6.1 Die Laufzeit des zwischen Social Matching und dem Kandidaten geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Plattform ist unbestimmt. Sie endet in jedem Fall dadurch, dass der Kandidat die Löschung aller von ihm übermittelten Daten oder seines angelegten Accounts verlangt (schriftlich per E-Mail oder Brief). Sie endet im Übrigen durch Kündigung seitens Social Matching oder des Kandidaten.

6.2 Die Kündigung ist ohne Frist und Angaben von Gründen von beiden Parteien jederzeit möglich und hat die Löschung der personenbezogenen Daten sowie ggfs. des Accounts des Kandidaten zur Folge.

6.3 Jede Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erklärt werden bzw. vom Kandidaten an Social Matching an info@socialmatching.de.

7. Vergütung

Die Nutzung der Plattform sowie der damit im Zusammenhang angebotenen Leistungen sind kostenfrei.

8. Gewährleistung

8.1 Social Matching übernimmt während der Laufzeit des Vertrages die Gewähr dafür, dass die angebotene Plattform sowie die Leistungen der Beschreibung entsprechen und ohne Verletzung der Schutzrechte Dritter vom Kandidaten vertragsgemäß genutzt werden können.

8.2 Sollte ein (Sach- oder Rechts-)Mangel auftreten, wird der Kandidat Social Matching hierüber unterrichten. Mängel werden von Social Matching während der Laufzeit des Vertrages innerhalb angemessener Frist (z.B. im Rahmen des nächsten Updates) behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kandidaten einen wichtigen Grund dar, so ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kandidaten bleiben unberührt.

8.3 Keinen Mangel stellen insbesondere solche Beeinträchtigungen dar, die aus der Systemumgebung des Kandidaten, unsachgemäßer Verwendung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kandidaten (vgl. Ziffer 5) stammenden Umständen resultieren.

9. Haftung

9.1 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Verantwortungsbereichs von Social Matching, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen oder das Scheitern der Plattformnutzung aufgrund unzureichender Internetverbindung des Kandidaten, hat Social Matching nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kandidat diesbezüglich auch keinen Schadensersatz verlangen.

9.2 Social Matching haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Dienstvertrages und der damit im Zusammenhang stehenden Dienste durch den Kunden sowie den Dienste der vermittelten Kandidaten. Social Matching ist dabei nicht Partei des Vertrages zwischen Kunden und Kandidat. Der Kandidat ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Social Matching. Eine Haftung von Social Matching für Ansprüche des Kandidaten aus seiner Tätigkeit und für Ansprüche des Kandidaten gegenüber dem Kunden ist daher ausgeschlossen.

9.3 Für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an mietweise überlassenen Dienste haftet Social Matching abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn Social Matching solche Mängel zu vertreten hat.

9.4 Da Social Matching Dienste erbringt, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haftet Social Matching nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

9.5 Bei einem verschuldeten Verlust von Daten oder Inhalten haftet Social Matching darüber hinaus nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer elektronischer Datensicherung durch den Kandidaten entstanden wäre, es sei denn Social Matching hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9.6 Für die vom Kandidaten auf der Webseite von Social Matching verwendeten Texte, Abbildungen, Videos, grafischen Darstellungen, Icons, Strichcodes, Dateianhänge, etc., übernimmt Social Matching keine Verantwortung. Der Kandidat trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte oder gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften verletzt werden.

9.7 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Datenschutz

10.1 Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Plattform ist in einer separaten Datenschutzerklärung beschrieben, die der Kandidat in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit auf der Internetseite von Social Matching abrufen kann.

10.2 Die Weitergabe personenbezogener Kandidatendaten an die Kunden erfolgt nur im Rahmen der erteilten Einwilligung(en) und unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Zwecke. Ein Weiterverkauf an Dritte findet nicht statt.

10.3 Social Matching ist darüber hinaus im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, den Kandidaten zu kontaktieren (E-Mail, Messenger, Push-Nachrichten), um beispielsweise die E-Mail-Adresse zu verifizieren und auf Benachrichtigungen, sowie eventuell passende Stellenangebote aufmerksam zu machen. Eine weitergehende Verwendung der Daten des Kandidaten, z.B., um nach Feedback und Verbesserungsvorschlägen zu fragen, erfolgt nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hierzu.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kandidaten-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Parteien, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.

11.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung, sowie Erfüllungsort, ist – soweit gesetzlich zulässig – Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insb. des Staates, in dem der Kandidat als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Social Matching ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.

Stand: 16.09.2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen/ Kunden (zur Nutzung der Plattform Social Matching)

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Registrierung und Vertragsschluss

3. Dienste von Social Matching

4. Nutzungsrechte an der Plattform

5. Verantwortung und Pflichten des Kunden

6. Vertragsdauer, Kündigung

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8. Gewährleistung

9. Haftung

10. Datenschutz

11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Social Matching Plattformen GmbH, mit Sitz in der Obergrombacher Straße 13 in 76646 Bruchsal, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 747918 und vertreten durch die Geschäftsführung Herr Mario Müller (nachstehend „Social Matching“ genannt), ist Betreiber der Social Matching Online - Plattform (nachstehend „Plattform“ genannt), auf der Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (vorrangig Leistungserbringer/ Arbeitgeber im Sozial-/Gesundheitswesen, sowie branchenzugehörige Bildungseinrichtungen und weitere Branchendienstleistungserbringer; nachstehend „Kunden“ genannt) mit Tätigkeitssuchenden im Sozialwesen (u. a. im Bereich Job, Ausbildung, Studium und Ehrenamt; nachstehend „Kandidaten“ genannt) in Kontakt kommen können. Kunden können hierzu ihre zugehörigen Einrichtungen und Stellenanzeigen veröffentlichen und relevante Daten eintragen, damit sich Kandidaten bewerben können bzw. auf weitere Dienstleistungsangebote aufmerksam werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen / Kunden ("Kunden-AGB") regeln ergänzend und nachrangig zu dem jeweiligen individuellen Kundenvertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Social Matching im Hinblick auf die Nutzung der Plattform sowie der von Social Matching in diesem Zusammenhang angebotenen Dienste.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Kunden-AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Social Matching in Kenntnis solcher Bedingungen die Nutzung der Plattform und der Leistungen durch den Kunden vorbehaltlos ermöglicht.

2. Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Für den Zugang zur Plattform und den angebotenen Leistungen ist eine Registrierung des Kunden und Bestätigung dieser Kunden-AGB erforderlich. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zum Abschluss eines individuellen Kundenvertrages durch den Kunden unter Bestätigung der Geltung dieser Kunden-AGB zustande Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf den Abschluss eines Vertrages.

2.2 Social Matching ist berechtigt, die Kunden-AGB und sonstige Vertragsinhalte jederzeit zu ändern, solange durch eine solche Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich berührt wird. Neufassungen der Kunden-AGB werden dem Kunden per E-Mail oder mittels Pop-Up Benachrichtigung auf der Plattform unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der Kunden-AGB innerhalb der oben genannten Frist, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von Social Matching aber mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich gekündigt werden.

3. Dienste von Social Matching

3.1 Social Matching wird dem Kunden die Plattform sowie die angebotenen Dienste während der Vertragslaufzeit im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen über das Internet zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Dienste von Social Matching ergeben sich insofern aus dem individuell mit dem Kunden abgeschlossenen Kundenvertrag. Der Funktionsumfang der Plattform ergibt sich darüber hinaus aus der entsprechenden Beschreibung auf der Website von Social Matching. Updates der Plattform werden allen Kunden während der Vertragslaufzeit zentral zur Verfügung gestellt; Updates können auch neue oder geänderte Funktionen beinhalten, ohne dass der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang hierdurch wesentlich eingeschränkt werden darf.

3.2 Social Matching bietet gemäß der Vergütung seine vollständige Plattform dem Kunden an. Grundlage dazu ist jeweils der aktuelle Weiterentwicklungsstand dieser. Primär umfasst diese die einzelnen Stellenanzeigetools im Bereich Job, Ausbildung, Studium und Ehrenamt, sowie zugehöriger Fachrelevanzen und die Nutzung von Schnittstellenanbindungen zu Drittanbietern (sofern gewünscht). Die Dateneingabe durch den Kunden – v. a. in Bezug auf die Anzahl der Stellenanzeigen – ist nicht limitiert.

3.3 Social Matching bietet speziell für Kunden im Sinne von Bildungseinrichtungen an, dass er die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmedien in der Plattform nutzen kann, um mit Kandidaten oder Kunden im Sinne Sozialer Leistungserbringer/ Praxiseinrichtungen zu kommunizieren. Auch kann dieser mit Kunden im Sinne Arbeitgeber gemeinsam in einen gegenseitigen Kommunikationsaustausch innerhalb der Plattform treten und dazu auch eine Dreieckskommunikation mit dem Kandidaten aufbauen.

3.4 Social Matching bietet in seinem Leistungspaket ebenfalls den Zugriff auf ein Netzwerk an Branchendienstleistungserbringern in den Bereichen Fachexperten, Kooperationspartner, sowie Bildungseinrichtungen und ermöglicht eine Schnittstellenkommunikation über die Plattform, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind.

3.5 Für die Kontaktanbahnung zwischen Kunden und Kandidaten gilt Folgendes: Die interessierten Kandidaten bewerben sich direkt beim Kunden. Die vom Kandidaten freigegebenen persönlichen Daten werden dem Kunden zugänglich und er kann diese nutzen, um in Kontakt und in ein Bewerbungsverfahren einzutreten. Es bleibt dem Kunden freigestellt, ob er die Kontaktdaten für eigene interne Kommunikationswege nutzt oder ob er den Kontakt mit dem Kandidaten innerhalb der Plattform führt (innerhalb der Plattform werden dann Benachrichtigungen zu „Unterhaltungen“ per E-Mail und ggf. – falls vom Kandidaten eine Handynummer angegeben wurde – per WhatsApp weitergeleitet, sofern dieser diesen Messanger-Dienst nutzt). Mit erfolgter Kontaktübermittlung von dem Kandidaten zum Kunden ist letztgenannter verantwortlich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Social Matching stellt dabei die Plattform mit zugehörigen Werbemaßnahmen zur Verfügung, wirkt auf Vermittlungserfolg hin, kann jedoch diesen nicht garantieren und schuldet keinen Vermittlungserfolg.

3.6 Social Matching bietet selbst keine Leistungen der direkten Betreuung o. ä. im Sozial-/Gesundheitswesen an. Die Kandidaten sind weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfen von Social Matching. Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kandidaten und dem Kunden zustande. Social Matching ist kein Stellvertreter o. ä. des Kandidaten bzw. des Kunden. Der Kandidat unterliegt bei der Durchführung der vermittelten Dienstverträge auch keinen Weisungen von Social Matching. Jeder Kunde handelt auf eigene Verantwortung.

3.7 Social Matching ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Dienste ganz oder teilweise durch Dritte als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen, wobei Social Matching gegenüber dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Insbesondere wird Social Matching einen Subunternehmer mit dem Hosting der Plattform beauftragen.

3.8 Social Matching gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von Social Matching beauftragten Rechenzentrums) von 97 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit („Ausfallzeit“) ist anzunehmen, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Social Matching liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Eine Ausfallzeit ist insbesondere dann nicht anzunehmen, soweit diese auf den folgenden Umständen beruht:

Fehlbedienung oder vertragswidrige Nutzung des Kunden;

geplante und angekündigte Wartungsarbeiten (z.B. zum Aufspielen von Updates);

technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Social Matching (z.B. bei der Datenübertragung außerhalb des Rechenzentrums und des Datennetzes von Social Matching);

unvermeidbare und/oder unvorhersehbare Ausfälle auf Seiten des Rechenzentrums / Hosting Providers;

Viren- oder Hackerangriffe, wenn und soweit Social Matching dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen hat;

höhere Gewalt.

Social Matching wird geplante Wartungsarbeiten möglichst in lastarmen Zeiten (z.B. abends oder am Wochenende) durchführen und dem Kunden diese mit einer angemessenen Vorlaufzeit von mindestens 72 Stunden ankündigen; in Eilfällen (z.B. Einspielen eines wichtigen Sicherheitspatches) darf diese Frist unterschritten werden. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 12 Stunden im Monat nicht überschreiten.

3.9 Social Matching kann den Zugang zur Plattform für einzelne oder alle Kunden zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Betriebs, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Datenintegrität oder die Vermeidung schwerwiegender Störungen oder drohender Datenverluste dies erfordern. Social Matching wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen der Kunden angemessen Rücksicht nehmen, die Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.

3.10 Social Matching bietet dem Kunden verschiedene Onboarding- und Supportmaßnahmen an (u. a. Webinare, Videotutorials, Handreichungen, Kontaktformular), damit die Plattform bestmöglich genutzt werden kann. Hierfür richtet Social Matching ein Helpdesk ein, das dem Kunden werktags (außer samstags) im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten von Social Matching zur Verfügung steht.

3.11 Social Matching passt den Funktionsumfang der Plattform regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Weiterentwicklung und geänderte Marktbedürfnisse an, um die vereinbarten Einsatzzwecke bestmöglich zu erfüllen. Dies kann Änderungen von Funktionalitäten und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Solche Änderungen erfolgen nur, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird. Social Matching wird den Kunden über wesentliche Änderungen vorab über die Plattform informieren.

4. Nutzungsrechte an der Plattform

4.1 Die Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform und der zugrunde liegenden Software verbleiben im Verhältnis zum Kunden ausschließlich bei Social Matching bzw. dessen Lizenzgebern.

4.2 Social Matching räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, die von Social Matching zur Erbringung ihrer Dienste bereitgestellte Plattform für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform ergibt sich im Übrigen aus der Beschreibung auf der Social Matching-Website. Alle darüberhinausgehenden Rechte an der Plattform verbleiben bei Social Matching.

5. Verantwortung und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat im Zuge seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Angaben, die der Kunde bei seiner Registrierung gemacht hat, nachträglich ändern sollten, ist der Kunde verpflichtet, diese Angaben innerhalb seines Accounts unverzüglich selbst zu korrigieren oder Social Matching rechtzeitig über Änderungen mindestens in Textform (E-Mail) zu informieren. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt (z.B. durch Speicherung in verschlüsselter Form) zu verwahren. Er wird auch seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung instruieren.

5.2 Social Matching prüft die Identität des Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen nur in Form einer Verifizierung mithilfe der Bestätigung der E-Mailadresse. Die Überprüfung der Identität im Übrigen, des Vorliegens evtl. erforderlicher Berufserlaubnisse und der fachlichen Qualifikation des Kandidaten obliegt dem Kunden im Rahmen des mit dem Kandidaten durchgeführten Bewerbungsprozesses bzw. abgeschlossenen Vertrages mit diesem.

5.3 Damit die Plattform bereitgestellt sowie die Dienste abgerufen werden können, muss der Kunde permanent mit dem Internet verbunden sein. Ein Breitband-Internetzugang ist erforderlich. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass auf seinen IT-Systemen und seinen Endgeräten handelsübliche und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und dass diese und die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. Er verpflichtet sich, auch im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung seiner IT-Systeme und Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten. Im Falle von Störungen im Rahmen der Nutzung der Dienste von Social Matching wird der Kunde Social Matching von diesen Störungen unverzüglich über das angebotene Kontaktformular in Kenntnis setzen.

5.4 Der Kunde wird die unter Ziffer 1 definierten Zwecke der Zurverfügungstellung der Plattform aktiv unterstützen, indem er insbesondere die Dateneingabe in der Plattform pflegt und kontinuierlich selbstständig aktualisiert.

5.5 Darüber hinaus wirkt der Kunde mit, um einen Vermittlungserfolg möglichst flächendeckend zu erreichen, Suchende werbewirksam auf die Plattform und die Kundenanzeigen aufmerksam zu machen, insbesondere indem der Kunde eigene Werbemaßnahmen – auch in Verbindung mit Social Matching – durchführt (bspw. Verlinkung auf Homepages, in Social-Media-Kanälen, sowie das Schalten von Beiträgen zur Bewerbung der Plattform). Social Matching stellt dazu dem Kunden Dateien/ Medien bereit. Bei der vorgenannten Mitwirkungsleistung handelt es sich um eine Obliegenheit des Kunden.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze, insbesondere zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, etc. einzuhalten und keine rechtswidrigen, gegen geltende Gesetze verstoßenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte über die Plattform zu verbreiten. Der Kunde gewährleistet insoweit insbesondere:

dass er keine unangemessenen, beleidigenden, rassistischen, aufhetzenden, sexistischen, pornografischen, falschen, irreführenden, fehlerhaften, rechtsverletzenden, diffamierenden oder verleumderischen Inhalte veröffentlicht;

dass er nicht unaufgefordert oder unbefugt Anzeigen, Werbung oder Spam-Nachrichten im Rahmen der Plattform oder außerhalb der Plattform an Nutzer der Plattform übermittelt;

dass er die Plattform im Übrigen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich, jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

5.8 Bei einem Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften oder die Regelungen dieser Kunden-AGB sowie bei dem begründeten Verdacht einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist Social Matching berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren. Bei einer solchen Entscheidung wird Social Matching die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Social Matching wird den Kunden über die Sperre möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe, soweit dies rechtlich zulässig ist, per E-Mail unterrichten. Weitergehende Rechte von Social Matching, z.B. zur Kündigung, bleiben hiervon unberührt.

6. Vertragsdauer, Kündigung

6.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Kundenvertrag. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt eine automatische Verlängerung um die bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Vertragslaufzeit (in der Regel entweder 6 oder 12 Monate), sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien spätestens 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss und vor jeder neuen Vertragsperiode, die bislang benannten VK-Anteile wahrheitsgemäß zu überprüfen und Veränderungen an Social Matching aktiv und rechtzeitig (d.h. mindestens 14 Tage vor Beginn der neuen Vertragsperiode) zu melden. Dieser Abschnitt ist nichtzutreffend für Kunden im Sinne von Bildungseinrichtungen.

6.3 Sofern der Kunde die Plattform im Rahmen einer Test- oder Pilotphase nutzt, ist eine Kündigung der Testphase nicht erforderlich, insbesondere wandelt sich eine kostenfreie Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Der Abschluss eines vergütungspflichtigen Kundenvertrages liegt im freien Ermessen des Kunden und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung.

6.4 Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach entsprechender Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht innerhalb von einer (1) Woche einstellt. Social Matching kann den Vertrag auch dann mit einer Frist von einem (1) Monat außerordentlich kündigen, wenn Social Matching sich entschließt, die Plattform als Ganzes und endgültig einzustellen.

6.5 Mit Vertragsbeendigung erlischt das Recht zur Nutzung der Plattform. Social Matching löscht den Kundenzugang spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung. Der Kunde darf die bis dahin erworbenen Daten bis zur Vertragsbeendigung herunterladen/ exportieren. Nachdem der Account gelöscht ist, stehen die Daten dem Kunden in der Plattform nicht mehr zur Verfügung.

6.6 Jede Kündigung kann schriftlich, per E-Mail an die zu Vertragsbeginn angegebenen Kontakt-E-Mailadresse(n) bzw. an die vom Kunden bei seiner Registrierung angegebene E-Mail-Adresse erklärt werden. Vom Kunden an Social Matching kann diese erfolgen an info@socialmatching.de.

6.7 Die Vertragslaufzeit von Kunden im Sinne von Bildungseinrichtungen oder Branchendienstleistungserbringer beginnt beidseitig mit der Unterschrift des zugehörigen Kundenvertrags und gilt unbefristet. Möchte dieser Kunde den Vertrag fristgerecht beenden, so bedarf es der formlosen Schriftform (E-Mail, Brief) und einer Fristeinhaltung von 30 Tagen, zum 31.12. bzw. 30.06. eines Kalenderjahres.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die im Kundenvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.

7.2 Die Zahlung der im Kundenvertrag vereinbarten Vergütung erfolgt an das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto und hat bis spätestens zum 5. Tag eines jeden beginnenden Vertragsmonats zu erfolgen (Überweisung, Dauerauftrag). Bei Zahlungsverzug erfolgt ein Mahnstufenverfahren.

7.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.4. Social Matching steht es frei, in Zukunft Vergütung für zusätzliche Dienste zu berechnen oder auch bisher kostenfreie Dienste mit einer Vergütung zu belegen. Ob der Kunde nach einer Änderung kostenpflichtige Dienste nutzen möchte, bleibt seiner gesonderten Entscheidung überlassen.

8. Gewährleistung

8.1 Social Matching übernimmt während der Laufzeit des Vertrages die Gewähr dafür, dass die angebotene Plattform sowie die Dienste der Beschreibung entsprechen und ohne Verletzung der Schutzrechte Dritter vom Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

8.2 Sollte ein (Sach- oder Rechts-)Mangel auftreten, wird der Kunde Social Matching hierüber unterrichten. Mängel werden von Social Matching während der Laufzeit des Vertrages innerhalb angemessener Frist (z.B. im Rahmen des nächsten Updates) behoben. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl und stellt dies für den Kunden einen wichtigen Grund dar, so ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

8.3 Keinen Mangel stellen insbesondere solche Beeinträchtigungen dar, die aus der Systemumgebung des Kunden, unsachgemäßer Verwendung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (vgl. Ziffer 5) stammenden Umständen resultieren.

9. Haftung

9.1 Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Verantwortungsbereichs von Social Matching, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von Kommunikationsnetzen oder das Scheitern der Plattformnutzung aufgrund unzureichender Internetverbindung des Kunden, hat Social Matching nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde diesbezüglich auch keinen Schadensersatz verlangen.

9.2 Für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an mietweise überlassenen Diensten, haftet Social Matching abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn Social Matching solche Mängel zu vertreten hat.

9.3 Erbringt Social Matching Dienste, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haftet Social Matching insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

9.4 Social Matching haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Dienstvertrages und der damit im Zusammenhang stehenden Diensten durch den Kunden sowie den Diensten der vermittelten Kandidaten. Social Matching ist dabei nicht Partei des Vertrages zwischen Kunden und Kandidat. Der Kandidat ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von Social Matching. Eine Haftung von Social Matching für Ansprüche des Kunden gegenüber dem Kandidaten ist daher ausgeschlossen.

9.5 Im Übrigen leistet Social Matching Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;

in allen anderen Fällen nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

9.6 Bei einem verschuldeten Verlust von Daten oder Inhalten haftet Social Matching nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer elektronischer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, es sei denn Social Matching hat den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9.7 Für die vom Kunden auf der Webseite von Social Matching verwendeten Texte, Abbildungen, Videos, grafischen Darstellungen, Icons, Strichcodes, Dateianhänge, etc., übernimmt Social Matching keine Verantwortung. Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, z. B. gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte oder gesetzliche oder untergesetzliche Vorschriften verletzt werden.

9.8 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Datenschutz

10.1 Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Registrierung und Nutzung der Plattform ist in einer separaten Datenschutzerklärung beschrieben, die der Kunde in ihrer jeweils geltenden Fassung jederzeit auf der Internetseite von Social Matching abrufen kann.

10.2 Des Weiteren schließen die Vertragspartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der Näheres zum Umgang von Social Matching mit den durch den Kunden überlassenen personenbezogenen Daten regelt, insbesondere die Pflicht von Social Matching, mit den überlassenen Daten nur nach Weisung des Kunden umzugehen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in seiner jeweils geltenden Fassung ist jederzeit auf der Internetseite von Social Matching abrufbar.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kunden-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

11.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Parteien, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. Gescannte Kopien der unterzeichneten Original-Dokumente wie zum Beispiel PDF-Kopien sowie per online-basierte digitale Unterschriftssoftwarelösungen oder vergleichbarer Lösungen elektronisch signierte Dokumente, die der anderen Partei per E-Mail überlassen werden, genügen der Schriftform und gelten als Originale.

11.3 Spezifikationen in den jeweiligen Kundenverträgen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung, sowie Erfüllungsort, ist Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

11.5 Social Matching ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller zusätzlichen Vereinbarungen mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch Social Matching schriftlich geltend gemacht werden muss. Social Matching wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

Stand: 16.09.2024

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